Zusammenfassung
Mit Datum vom 1.4.2020 trat das Gesetz zur Vorbereitung der Schaffung von Baurecht durch Maßnahmengesetz im Verkehrsbereich in Kraft (Maßnahmengesetzvorbereitungsgesetz, “MgvG”). Es soll die Basis schaffen, einen Katalog von Verkehrsinfrastrukturprojekten auf der Schiene und zu Wasser durch Legislativ- statt durch Verwaltungsakt zulassen zu können. Das selbst gesteckte Ziel des Bundestages ist die Steigerung der Akzeptanz in der Bevölkerung sowie die beschleunigte Realisierung der gelisteten Vorhaben. Der vorliegende Beitrag nähert sich dem legislativen Fundament mit skurrilem Namen in vier Schritten: Zunächst wird, erstens, das MgvG im Überblick in seinen beiden Ebenen vorgestellt, die das vorgeschaltete behördliche Verfahren und den Legislativakt beinhalten. Sodann wird, zweitens, der verfassungsrechtliche Leading Case hinsichtlich der Zulassung von Verkehrsinfrastrukturprojekten durch Maßnahmengesetz analysiert, der Beschluss des BVerfG zur Südumfahrung Stendal aus dem Juli 1996. In einem dritten Schritt wird der Scheinwerfer auf das Völker- und Unionsrecht gerichtet: Die Crossrail-Entscheidung des Aarhus Convention Compliance Committee aus dem Jahr 2011 sowie das Urteil des EuGH im Fall Inter-Environment Wallonie aus dem Jahr 2019 werden vorgestellt. Am Ende wird, viertens, ein Fazit stehen, das die ambitionierte Mission des Bundestages auf den Boden der rechtsstaatlichen Tatsachen zurückholt und den gebotenen fachgerichtlichen Rechtsschutz einfordert.
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Brigola, A., Heß, F. Das Maßnahmengesetzvorbereitungsgesetz vom 22. März 2020 – Fundament legislativer Bauwerke ohne Rechtsschutz? . NuR 43, 104–112 (2021). https://doi.org/10.1007/s10357-021-3805-7
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