Zusammenfassung
Unter einem Gewerbe ist jede Tätigkeit zu verstehen, die selbstständig, auf eigene Rechnung, in eigenem Namen und dauerhaft ausgeübt wird. Es kommt nicht darauf an, ob Sie tatsächlich einen Gewinn erzielen, die Absicht muss jedoch vorhanden sein. Sie sehen damit schon, die gewerbesteuerlicheWertung zu einem Gewerbe geht in weiten Teilen parallelmit der einkommensteuerlichen Wertung zu den Einkünften ausGewerbebetrieb. Aus § 2 Abs. 1 Gewerbesteuergesetz (GewStG) ergibt sich, dass das Betreiben einer Photovoltaikanlage als sog. stehender Gewerbebetrieb der Gewerbesteuer unterliegt.
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Wittlinger, J. (2012). Gewerbesteuer. In: Photovoltaikanlagen im Steuerrecht. Gabler Verlag, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-8349-3741-4_18
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