Auszug
In der medizinischen Versorgung hat jeder Patient das Recht, über seine Behandlung selbst zu bestimmen (außer unmündige Kinder). Der den Eingriff verantwortende Arzt muss dafür die Einwilligung einholen, in der Regel durch Unterschrift nach Aufklärung; notfalls reicht mündliche Zustimmung unter Zeugen, was dokumentiert werden muss. Häufig ist der Patient aber nicht einwilligungsfähig (z. B. bewusstlose, verwirrte, dezente oder psychotische Patienten):
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In hochakuten Notfällen gilt die mutmaßliche Einwilligung des Patienten. Man geht davon aus, dass der nicht einwilligungsfähige Patient leben und gesund werden möchte
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Wenn Angehörige oder nahe Freunde anwesend sind, können sie oft Auskunft über den mutmaßlichen Willen des Patienten geben. D. h. der Angehörige willigt nicht ein oder widerspricht auch nicht, sondern er berichtet einfach, wie der Patient sich entscheiden würde, wenn er bei Bewusstsein wäre. Diese Mitteilung kann der Arzt in Not- und Eilfällen zur Grundlage seiner Entscheidung machen. Dokumentation erforderlich!
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© 2008 Steinkopff Verlag
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(2008). Einwilligung in medizinische Maßnahmen. In: Kurzlehrbuch Psychiatrie. Steinkopff. https://doi.org/10.1007/978-3-7985-1836-0_24
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Publisher Name: Steinkopff
Print ISBN: 978-3-7985-1835-3
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