Zusammenfassung
In der aristotelischen Lehre von den Staatsverfassungen meint Demokratie vor allem „Herrschaft der Vielen“ und „Herrschaft der Volksversammlung“. Der Demokratiebegriff dient zur Charakterisierung einer Herrschafts- bzw. einer Staatsform, einer „Staatsverfassung“ oder „Staatslenkung“, wie es in Aristoteles’ Schrift „Politik“ heißt (Politik, 1279b). Die demokratische Staatsverfassung unterscheidet sich von anderen Staatsformen hauptsächlich durch die große Zahl der an den maßgebenden Entscheidungen Beteiligten. Im Unterschied zur Aristokratie und zur Monarchie herrscht in der Demokratie das Volk, der Demos. „Herrschen“ im Sinn des griechischen „demokratia“ betont den Machtaspekt, den Aspekt des Sieges, der Überlegenheit, der Machtvollkommenheit, der Dominanz. Insoweit ist die Kurzformel für eine Demokratie nach Verständnis der aristotelischen Lehre die der Macht des Volkes kraft Beschlußfassung in der Volksversammlung und in den vom Demos beschickten Geschworenengerichten (Der Staat der Athener 41,2; Bleicken 1994).
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Schmidt, M.G. (1995). Die aristotelische Lehre von der guten Staatsverfassung und die Herrschaft der Volksversammlung im Staat der Athener. In: Demokratietheorien. Uni-Taschenbücher, vol 1887. VS Verlag für Sozialwissenschaften, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-663-14476-2_2
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Publisher Name: VS Verlag für Sozialwissenschaften, Wiesbaden
Print ISBN: 978-3-8252-1887-4
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