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Zusammenfassung

Ja gut, Stefan mh, vielleicht kannst du ganz zu Beginn erstmal sagen mh, was du bist von Beruf, von der Ausbildung her und in welchem Bereich du arbeitest? Dass natürlich alle Angaben verschlüsselt und unkenntlich gemacht werden, ist selbstverständlich.1

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Referenzen

  1. Wie unter Punkt 3.3.2 bereits erwähnt, werden in der Dokumentation der sequenzanalytischen Interpretation die für die Fallstruktur entscheidenden Textpassagen dargestellt, für die Herauskristallisierung der Fallstruktur weniger entscheidende Passagen sind deshalb nicht abgedruckt. Auf diese Tatsache ist die nicht vollständige chronologische Interaktzäh-lung zurückzuführen.

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  2. Im Unterschied zum Scheitern der Hochschulkarriere, wo die Erzählung und nicht das Ereignis einer Inszenierung gleichkam, liegt die Inszenierung an dieser Stelle nicht in der Art der Erzählung, sondern in einer Inszenierung des Ereignisses.

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  3. Trotz mancher Möglichkeiten der Schwerpunktsetzungen erlangt man mit dem Abitur immer noch die allgemeine Hochschulreife.

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  4. Unter Kompetenz wird hier immer eine ganzheitliche Kompetenz verstanden, die sich sowohl auf die fachliche als auch auf Beziehungskompetenz erstreckt.

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  5. In der Regel wird hier immer die männliche und weibliche Redeform verwandt, wird allerdings der Lesefluss an manchen Stellen dadurch gehindert, wird mal ausschließlich die weibliche bzw. die männliche Form verwandt.

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  6. Mit diesem Beispiel ist F. Schütze zu widersprechen, der aufgrund von narrativen Interviews davon ausgeht, dass die Vergangenheit sich in der narrativen Erzählung immer aufschichtet, d. h. die einzelnen bedeutsamen Ereignisse des Lebenslaufes in der Biographie aufschichten. Vgl. Schütze, 1984.

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  7. Die Frage, inwieweit diese Krise ausschließlich beruflich bedingt war oder unter Umständen mit ihrer privaten Lebenssituation zusammenhing, war im Rahmen der Sequenzanalyse nicht zu beantworten, entsprechende Überlegungen gingen in den Bereich der Spekulation. Deutlich wird auf jeden Fall im Interviewverlauf, dass diese Krise keine weiteren negativen Auswirkungen auf Frau Neuhaus’ Werdegang hatte.

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  8. Es ist davon auszugehen, dass Frau Neuhaus auch andere Möglichkeiten im journalistischen Bereich gehabt hätte, die sie entweder ausgeschlagen oder nicht weiter verfolgt hat.

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  9. Für die These, dass als weitere Möglichkeit für die Abwendung ein Nicht-Glauben-Können im Sinne eines Unvermögens zu bedingungslosem Glauben in Frage kommt, lassen sich in der Analyse keine weiteren Anhaltspunkte finden. Eher spricht Frau Neuhaus’ Handlungsorientierung und lebenspraktische Orientierung für das Vermögen einer begründeten und zugleich bedingungslosen Zu- bzw. Hingabe an etwas oder Jemanden, wie z. B. ihre Kinder zu erziehen.

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  10. Damit nimmt Frau Adam ein wesentliches Element des Katholizismus, nämlich das Vergemeinschaftungsmoment, das sich unter anderem in Kontakt und Geselligkeit ausdrückt, nicht wahr und erklärt es für sich persönlich als nicht bedeutsam.

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  11. Vgl. zur Auseinandersetzung mit dem Professionalitätsverständnis: Oevermann 1999.

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  12. Dies kann natürlich nicht der Fall sein, wenn das Anliegen unbewusst ist; in diesem Fall jedoch hatte Frau Adam das Thema ihrer psychisch kranken Tante bereits in einem Supervisionsprozess thematisiert, so dass davon ausgegangen werden kann, dass es zumindest einen teilweise bewussten Zugang gab.

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  13. An dieser Stelle geht es ausschließlich um den Handlungsmodus von Frau Adam, also darum, dass sie ihre Problemstellung über den Beruf bearbeiten will und nicht um die Frage ihrer Teilnahme an einem therapeutischen Prozess.

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  14. Mit Religion ist bei Frau Adam immer die christliche Religion respektive der Katholizismus gemeint.

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  15. Vgl. zur Unterscheidung von Religion und Therapie die Ausführungen zur Trennung von Therapie und Praxis bei Parsons und Oevermann sowie auf die Darstellung dieser Ansätze bei Gärtner, auf die ich mich in den folgenden Ausführungen beziehe. Die Unterschiede werden hier nur kurz skizziert, da eine ausführlichere Auseinandersetzung den Rahmen sprengen würde. Vgl. Gärtner 2000,276–282.

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  16. Vgl. zu diesen Ausführungen Gärtner 2000, 273ff. Nicht beleuchtet wird an dieser Stelle das jeweilige Rollenverständnis von Seelsorger/Seelsorgerin und Therapeutin/Therapeut.

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  17. I. 149: “war das für mich wie so ne Sicherheit oder so’n tiefes Gefühl eigentlich, da ist etwas oder da ist etwas, woran ich so glaube.... aber irgendwo so ne Grundgewissheit, daran glaub ich und eh da is es für mich auch so nen Bedürfnis, da was mit zu tun zu haben, also das zu praktizieren ... Und das möcht ich weitervermitteln ... zum Beispiel war’s mir dann auch wichtig, dass meine Tochter das eh das dann auch mitkriegt.”

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  18. Engagement ist für sie verbunden mit Berufsarbeit, nicht aber mit der Frage nach Religion oder Sinnkonstitution.

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Könemann, J. (2002). Fallanalysen. In: „Ich wünschte, ich wäre gläubig, glaub’ ich.“. VS Verlag für Sozialwissenschaften, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-663-09176-9_4

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  • DOI: https://doi.org/10.1007/978-3-663-09176-9_4

  • Publisher Name: VS Verlag für Sozialwissenschaften, Wiesbaden

  • Print ISBN: 978-3-8100-3627-8

  • Online ISBN: 978-3-663-09176-9

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