Zusammenfassung
Die Rechtsnachfolgeschaft der nach 1945 tätigen Sparkasse mit der alten Sparkasse der Stadt Berlin wurde bereits erwähnt. Sie wurde noch 1948 in einem Schreiben des Finanzkomitees der Alliierten Kommandantur bestätigt273. Geändert war die Situation für das Institut jedoch erstens durch die befohlene Zäsur der Rechnungsführung, zweitens durch das erzwungene »Ruhen« der Berliner Stadtbank-Girozentrale der Stadt Berlin, das eine Übernahme deren bankgeschäftlicher Tätigkeit durch die Sparkasse erforderte. Außer der Tätigkeit im Neugeschäft ergab sich damit für die Sparkasse als Aufgabe die Verwaltung des alten Sparkassenvermögens und die Abwicklung der Berliner Stadtbank-Girozentrale der Stadt Berlin. Die Sparkasse war nicht von der Inkasso-Kommission abhängig, und die Kosten der Verwaltung bzw. der Abwicklung gingen zu Lasten der Altvermögensrechnung oder des Restvermögens. Die Neugeschäftstätigkeit der Sparkasse, deren Zentrale sich im Ostsektor befand, stand in den ersten Jahren nach Kriegsende im Aktiv- und Passivgeschäft unter dem hemmenden Einfluß der Besatzungsmächte. Im Personalkreditgeschäft war die Höchstkreditgrenze auf 10000,— RM im Einzelfall festgesetzt. Die Hypothekarkreditgewährung war auch der Sparkasse der Stadt Berlin West noch bis April 1950 überhaupt untersagt. Im Passivgeschäft wurden der Sparkasse bestimmte Zinssätze vorgeschrieben. Der Zinssatz für Spareinlagen durfte den bei Kriegsende geltenden Stand nicht überschreiten.
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Literatur
Fin/I (48) 78 v. 18. 5. 1948.
Verordnungsblatt für Groß-Berlin 5. Jg., Teil I Nr. 1 v. 16. 1. 1949, S. 3.
Es erfolgte eine Beleihung neuer Papiere, nicht der in Westdeutschland gehandelten Alt-na ni ere.
Ohne technisches, Reinigungs- und Hauspersonal.
Aktiva und Passiva wurden mit Rückwirkung vom 1. 1. 1950 erworben.
Geschäftsbericht für 1956 S. 73.
Verordnungsblatt für Berlin 7. Jg. Teil I Nr. 10 v. 22. 2. 1951 S. 247ff.
Verordnung über die Errichtung der BZB v. 20. 3. 1949. Verordnungsblatt für GroßBerlin 5. Jg. Teil I, Nr. 14 v. 23. 3. 1949 S. 88ff.
Im Dezember 1948 waren bei den ehem. Filialgroßbanken etwa 400 Angestellte mit Abwicklungsarbeiten beschäftigt, von denen nach Einführung der Westmark (März 49) noch ein großer Teil entlassen wurde.
Gesetz Nr. 57 der amer. Militärreg., VO Nr. 133 bzw. Nr. 208 der britischen u. französischen Militärregierung. .• •
Die Firmenwahl war 1947/48 teilweise in Anlehnung an alte Traditionen ertoigt.
In Klammern die auf Grund des Grolßbankengesetzes zusammengeraßten Institute.
Siehe Fußnote 283. Für die Commerz- und Disconto-Bank gut cdies, aucn fur aas janr 1952 in besonderem Maße.
Siehe S. 199 Fußnote 283.
Diese hatte allerdings noch den Zusatz Darmstädter Bank in Klammern. Die Danat-Bank ging 1932 in der Dresdner Bank auf (s. o.).
Z. B. in Bankenstatistiken.
Börsen-Zeitung vom 28. Januar 1954.
Satzungsfeststellung.
Vgl. Zeitschrift f. d. ges. Kreditwesen v. 15. 3. 1957, S. 211
erfolgte die Firmenänderung in Wohnungsbau-Kreditanstalt.
Hypothekenbankgesetz v. 13. 7. 1899 in der Fassung vom 29. 3. 1930, Gesetz über di Pfandbriefe und verwandten Schuldverschreibungen öffentlich-rechtlicher Kreditanstaltei v. 21. 12. 1927, Gesetz über eine vorübergehende Erweiterung der Geschäfte der Hypotheken und Schiffspfandbriefbanken v. 5. 8. 1950.
US MG/28 v. 27. 7. 1949, MG BS/34 v. 28. 7. 1949, MG FB/34 v. 29. 7. 1949.
Vgl. Deutsche Finanzwirtschaft 2. Jg. 1948 Nr. 10/11 S. 20.
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Weber, H. (1957). Die Kreditinstitute Westberlins im Einzelnen. In: Bankplatz Berlin. Bankwirtschaftliche Schriftenreihe. VS Verlag für Sozialwissenschaften, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-663-02339-5_20
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