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Grundbegriffe und Entwicklungsanforderungen

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Das DDR-Chiffriergerät T-310

Zusammenfassung

Begriffe, auch Definitionen, ändern sich im Laufe der Zeit. Sie sind oft abhängig vom wissenschaftlich-technischen und gesellschaftlichen Umfeld. Wir führen hier die Begriffe und Definitionen so ein, wie wir sie damals nutzten. Von grundlegender Bedeutung ist die Definition der quasiabsoluten Sicherheit. Mit Hilfe dieser Termini legen wir dar, was wir unter der Sicherheit eines Chiffrierverfahrens verstehen. Die Wichtigkeit des Kerckhoffs’ Prinzip für die Einschätzung der Sicherheit wird begündet. Ausgehend von den grundlegenden operativ-technischen Anforderungen an leiten wir die Anforderungen an das Verfahren, das Gerät T-310 und den zugehörigen Algorithmus ab. Die Wechselwirkung von Entwicklung und Analyse im Entwicklungsprozess wird dargestellt.

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Notes

  1. 1.

    Wir benutzen für T-310/50 und T-310/51 den allgemeinen Begriff Chiffriergerät synonym mit der Bezeichnung Gerätesystem.

  2. 2.

    Das One-Time-Pad-Verfahren basiert auf nur einmal verwendbaren Zufallsfolgen, von denen der Klartext bzw. der Geheimtext subtrahiert wird.

  3. 3.

    Einen Angreifer, der CV hauptsächlich mit Methoden und Mitteln der Kryptoanalyse bearbeitet, um die CV und die mit ihnen bearbeiteten Klartexte zu rekonstruieren nannten wir Dekrypteur [78].

  4. 4.

    Wie bei allen Verfahren für klassifizierte staatliche Informationen unterlagen der Algorithmus und auch das gesamte Verfahren trotzdem zusätzlich der Geheimhaltung. Damit sollte u. a. die Informationsgewinnung durch nicht kryptologische Angriffe erschwert werden, z. B. durch Nutzung der elektromagnetischen Abstrahlung.

  5. 5.

    Individueller Verkehr besteht zwischen genau zwei Teilnehmern. Zirkularer Verkehr besteht, wenn eine Zentrale an alle Teilnehmer sendet. Allgemeiner Verkehr besteht, wenn jeder Teilnehmer mit jedem anderen Teilnehmer des ZS-Bereichs kommunizieren kann.

  6. 6.

    Mittel, die zur Anwendung eines CV benötigt werden und den Ablauf der Prozesse des CV bestimmen [9].

  7. 7.

    Exportverbote sind keine Erfindung der Neuzeit, es gab sie auch bereits und viel schärfer im Kalten Krieg (z. B. Wikipedia Stichwort: COCOM).

  8. 8.

    Bisher ist die Analyse SKS V/1 unter den Veröffentlichungen nach der Auflösung des ZCO nicht aufgetaucht und wir können nicht darauf zurückgreifen.

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Killmann, W., Stephan, W. (2021). Grundbegriffe und Entwicklungsanforderungen. In: Das DDR-Chiffriergerät T-310. Springer Spektrum, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-662-61897-4_2

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