Zusammenfassung
Wie steht es nun um eine systemtheoretische Konstitutionalisierung? Muss man nicht eher von einer Fragmentierung und verschiedenen, zivilgesellschaftlichen Verfassungen sprechen oder zumindest von transnationalen Netzwerken? Besteht nicht vielmehr eine doppelte Fragmentierung bei gleichzeitigen funktionalen wie segmentären Differenzierungsformen, die jedoch ohne gemeinsame Verbindungen und Strukturen existieren? Handelt es sich vielleicht lediglich um eine Art symbolische Konstitutionalisierung dergestalt, dass das Weltrecht noch nicht genügend positiviert ist? Neves hält zumindest strukturelle Kopplungen oder transversale Verfassungen aufgrund der fehlenden operativen Schließung des politischen Systems durch die fehlende, Rationalität bringende demokratische Rückkopplung für nicht möglich.
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Mattheis, C. (2018). Schlussbetrachtung. In: Die Konstitutionalisierung des Völkerrechts aus systemtheoretischer Sichtweise. Beiträge zum ausländischen öffentlichen Recht und Völkerrecht, vol 276. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-662-56818-7_8
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