Zusammenfassung
Hat der Gesetzgeber den Trägern der Unfall- und der Invalidenversicherung die schwere Last der Entschädigungsleiftungen auferlegt, so hat er ihnen anderseits doch auch die Möglichkeit eröffnet, diese Lasten bis zu einer für die Arbeiter wohltätigen Weise. Die Maßnahmen, die er ihnen dazu an die Hand gegeben hat, haben teils zum Ziele, den Eintritt eines Schadens abzuwenden, teils einen eingetretenen Schaden soviel wie möglich wieder zu beseitigen. In der Unfallverhütung soll durch den Erlaß und die Durchführung von Unfallverhütungsvorschriften die Entstehung von Unfällen tunlichst verhindert warden.
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Behrend & Co.. (1910). Die Unfallverhütung und das Heilverfahren. In: Das Reichs-Versicherungsamt und die Deutsche Arbeiterversicherung. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-662-26485-0_11
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