Zusammenfassung
Die Gruppe der lebensälteren Frauen steht im Fokus dieses Beitrags, der zunächst eine Darstellung der demografischen Entwicklung der Kriminalität von Frauen anhand der offiziellen Kriminalstatistiken (vor allem der Polizeilichen Kriminalstatistik) bietet. Neben einer Vorstellung quantitativer (Sozial-)Daten und Entwicklungen fließen Erkenntnisse aus einer Vielzahl von Gesprächen mit im Frauenstrafvollzug und im Übergangsmanagement Tätigen ein, um folgenden Fragen nachzugehen: Mit welchen organisatorischen und behandlungsorientierten Herausforderungen ist der Frauenstrafvollzug angesichts der Bedürfnisse dieser Altersgruppe konfrontiert? Welche Anforderungen ergeben sich für die Unterstützung der Frauen für die Zeit nach der Haftentlassung? Insbesondere der Blick in die Praxis zeigt eine große Heterogenität der Betroffenen und ihres Hilfebedarfs. Hieraus ergibt sich das Erfordernis einer hohen Flexibilität des Unterstützungsangebots und einer guten Vernetzung durch den Vollzug und die institutionellen Hilfeträger.
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Notes
- 1.
Ausgewertet wurden sämtliche im Jahr 2007 bei der Staatsanwaltschaft Darmstadt eingegangenen Fälle mit Beschuldigten, die zum Tatzeitpunkt 60 Jahre und älter waren (Lachmund 2011, S. 59).
- 2.
Der Anteil der lebensälteren Frauen im Frauenstrafvollzug lag damit am Stichtag gleichauf mit dem Anteil der Mädchen und jungen Frauen.
- 3.
Diese formalen Angaben stehen im Kontrast zu Erfahrungen der Straffälligenhilfe (2022 wurden durch die Verfasserinnen telefonisch neun Expert:inneninterviews mit Mitarbeiter:innen verschiedener deutscher Frauenhaftanstalten und Einrichtungen der Freien Straffälligenhilfe geführt), etwa in Berlin, wo die Unterbringung in einem festen Wohnverhältnis offensichtlich deutliche Probleme aufwirft (vgl. Abschn. 4.4 in diesem Beitrag sowie Wilde & Krickmeyer in diesem Band) und zu Angaben von Sozialdienst-Mitarbeiterinnen im Vollzug, die insbesondere in den Großstädten die Wohnraumverknappung und -verteuerung für Schwierigkeiten der Unterbringung verantwortlich machen.
- 4.
Die Strafvollzugsstatistik enthält lediglich Daten zur sog. voraussichtlichen Vollzugsdauer. Darunter wird die Dauer der verhängten Strafe abzüglich der verbüßten Untersuchungshaft verstanden. Nicht berücksichtigt werden vorzeitige Entlassungen, z. B. nach Aussetzung des Strafrestes oder einer Gnadenentscheidung (Jehle 2019, S. 60).
- 5.
Zu den einzelnen Delikten kann keine Aussagen getroffen werden, da die Strafvollzugsstatistik diesbezüglich keine gesonderten Angaben zu Inhaftierten über 60 Jahren enthält.
- 6.
Inhaftierte Menschen entsprechen zum einen durch ihren strafrechtlich relevanten Normverstoß, der zur Inhaftierung führte, allgemein nicht gesellschaftlichen Konventionen, zum anderen wird Kriminalität als ein für Frauen atypisches Verhalten angesehen und stellt damit einen Bruch mit einer gesellschaftlich erwarteten Frauenrolle dar. Hinzu kommt bei den inhaftierten Frauen vielfach noch, dass sie spezifischen alltäglichen Rollenerwartungen, etwa an die (Groß-)Mutter- oder Partner:innenrolle, vielfach nicht entsprechen (Kawamura-Reindl 2023, S. 409).
- 7.
Den Angaben von Sozialdienst-Mitarbeiterinnen zufolge werden die Mietkosten, sofern sie angemessen sind, in der Regel für sechs Monate, in Ausnahmefällen auch für eine längere Dauer von den Kommunen übernommen.
- 8.
Hier sind Rentenbezieherinnen eindeutig im Vorteil, da die Rentenzahlung während der Haft weiter erfolgt, mit der Rente eine Wohnung draußen erhalten werden und eventuell für die Zeit nach der Entlassung etwas angespart werden kann.
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Kawamura-Reindl, G., Weber, L. (2023). Lebensältere straffällige Frauen – Kriminologische Befunde und besondere Anforderungen an Vollzugsgestaltung und Übergangsmanagement. In: Ghanem, C., Hostettler, U., Wilde, F. (eds) Alter, Delinquenz und Inhaftierung. Edition Forschung und Entwicklung in der Strafrechtspflege. Springer VS, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-658-41423-8_4
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