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Faktoren für (gelingende) Transformationsprozesse unter dem Vorzeichen von Ungleichheit: Erfahrungen aus dem Handlungsfeld ‚berufliche Integration‘ aus der Perspektive einer Nichtregierungsorganisation

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Transformationsprozesse am Fluchtort Stadt
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Zusammenfassung

Interkulturelle Öffnungsprozesse und eine Diversity-Orientierung programmatisch und institutionell zu gestalten, ist mit erheblichen Herausforderungen verbunden. Transformationsprozesse im Kontext Asyl, Bildung und Beschäftigung finden in einem umkämpften Politikfeld statt, das geprägt ist von rechtlichen Beschränkungen und einem diskriminierenden Umfeld. Der Erfolg hängt davon ab, inwieweit die beteiligten Akteure – politische Entscheidungsträger und zivilgesellschaftliche Organisationen – einen Konsens zu Inhalt und Stoßrichtung einer Veränderung finden. Vor dem Hintergrund einer langjährigen Netzwerkarbeit zum Thema beleuchtet der Beitrag aus der Perspektive einer Nichtregierungsorganisation Faktoren, die Transformationsprozesse prägen. Eigene Erfahrungen und Initiativen, die innerhalb der staatlichen Arbeitsförderung sowie unter kommunaler Verantwortung der Stadt Hamburg umgesetzt werden und an denen das Netzwerk als handelnder Akteur beteiligt ist, werden unter transformationstheoretischen Vorzeichen reflektiert. Diskutiert wird, welche Relevanz der Umgang und die Interaktion zwischen Staat und Zivilgesellschaft unter ungleichen Machtverhältnissen haben und wie demokratiepolitische Ansprüche umgesetzt werden, um zivilgesellschaftliche Verantwortung und Partizipation zu stärken und die Lebensbedingungen der Stadt Hamburg im Sinne einer Migrationsgesellschaft neu zu gestalten.

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Notes

  1. 1.

    Die Umsetzung eines Europäischen Arbeitsmarktprogramms wurde vor rund zwanzig Jahren von NROs unter der Federführung der passage gGmbH initiiert und wird seither von der Europäischen Kommission, dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales sowie vom Hamburger Senat gefördert.

  2. 2.

    Aktuell agiert das Netzwerk „FLUCHTort Hamburg 5.0“ (2015 bis 2022) als eines von 40 Netzwerken, das im Rahmen der ESF-Integrationsrichtlinie Bund im Handlungsschwerpunkt Integration von Asylbewerbern und Flüchtlingen (IvAF) gefördert wird (www.fluchtort-hamburg.de). Ergänzt hat diese Arbeit das Netzwerk „Chancen am FLUCHTort Hamburg Plus“, das aus dem Hamburger ESF-Programm finanziert und ebenfalls von der passage gGmbH in Hamburg koordiniert wurde (bis Ende 2020).

  3. 3.

    Neben der Bereitstellung eines Programms zur Erprobung neuer Modelle für die Integration benachteiligter Gruppen in den Arbeitsmarkt hat die Europäische Union bereits im Jahr 2003 eine Richtlinie erlassen, die Mindeststandards für den Schutz von Asylsuchenden in den Mitgliedsstaaten festlegt und unter anderem auch das Ziel definiert, ihnen den Zugang zu Bildung, beruflicher Qualifizierung und zum Arbeitsmarkt zu gewähren.

  4. 4.

    Die Duldung ist kein Aufenthaltstitel, sondern bescheinigt vielfach nur die Aussetzung der Abschiebung.

  5. 5.

    Diese Grundsätze waren bereits in vorherigen Förderperioden Bestandteil der Kooperationsvereinbarungen zwischen den Netzwerkakteuren.

  6. 6.

    Problemwissen entsteht durch die vielfältigen Einsichten in die Lebenslagen der Geflüchteten, die Auswirkungen rechtlicher Paradoxien sowie durch das Monitoring zur Wirkkraft von durchgeführten Bildungsmaßnahmen sowohl im Netzwerk als auch im Regelsystem. Die öffentliche Debatte über gewonnene Erkenntnisse zielen darauf ab, die Partizipation dieser marginalisierten Gruppe zu sichern und zur Verdichtung von Bildungsangeboten in der Region beizutragen.

  7. 7.

    Zugang haben Personen mit einer Duldung oder mit einer Aufenthaltsgestattung, die nicht aus einem „sicheren Herkunftsland“ kommen.

  8. 8.

    Das ESF-BAMF-Programm beinhaltete eine Kombination aus Spracherwerb und Qualifizierung und ist Mitte 2017 ausgelaufen.

  9. 9.

    Zugewanderte aus Drittstaaten, einschließlich Geduldete nach dem § 4 Abs. 1 Satz 2 DeuFöV und Gestattete nach den §§ 4 Abs. 1 Satz 3 DeuFöV i.V.m. 45a Abs. 2 Satz 3, 4 AufenthG. Teilnahmeberechtigt sind Gestattete aus Herkunftsländern mit guter Bleibeperspektive und Geduldete mit Arbeitsmarktzugang, die vor dem 01.08.2019 eingereist sind.

  10. 10.

    Das Gesamtprogramm Sprache (GPS) ist ein Programm der Bundesregierung. Es umfasst die Integrationskurse und die berufsbezogene Deutschsprachförderung nach § 45a AufenthG.

  11. 11.

    Vgl. https://www.deutsch-am-arbeitsplatz.de/fuer-betriebe/fuer-betriebe.html. Zugegriffen: 27. Juli 2020.

  12. 12.

    Vgl. http://www.mein-deutschbuch.de/c-test-schulsystem.html. Zugegriffen: 27.Juli 2020.

  13. 13.

    Maren Gag und Christiane Götze: Problemanzeigen im Kontext der Arbeitsförderungspolitik. Arbeitspapier der IvAF-Netzwerke vom 16.04.2018, unveröffentlicht.

  14. 14.

    Das Programm wurde mit Wirkung zum 31.12.2020 am bisherigen Standort beendet und mit erweiterten Dienstleistungen und Ressourcen, die bislang an unterschiedlichen Standorten vorgehalten wurden, in einem neu gegliederten ‚Hamburg Welcome Center‘ zusammengeführt. Siehe auch weitere Details am Ende dieses Abschnitts.

  15. 15.

    Bis Ende 2020 waren in dem Programm am Hauptstandort im Stadtteil St. Pauli sowie an den Standorten in Bergedorf und Harburg insgesamt rund 70 Mitarbeitende verschiedenster Einrichtungen tätig. Für die Gesamtkoordination von W.I.R. stand im Auftrag der BASFI eine Personalvollzeitstelle zur Verfügung.

  16. 16.

    Geeignete Werkzeuge sind beispielsweise Eco-maps, weil sie den Geflüchteten als Unterstützung dienen, ihre persönlichen Netzwerke zu rekonstruieren und somit „Schatzkarten“ mit Personen und Bezügen entstehen, die für Ressourcen stehen und die ihnen nützlich sein können (Budde und Früchtel 2009).

  17. 17.

    Die Tätigkeit der Arbeitsstelle Flucht – Bildung – Arbeit begann ab März 2017 und erstreckte sich über einen Zeitraum von 28 Monaten. Während der Aufbauphase von W.I.R hatte die passage als Koordination des Netzwerkes FLUCHTort Hamburg im Rahmen der strategischen Partnerschaft eine Beratungsfunktion inne.

  18. 18.

    In diesem One-stop-shop sind 130 Mitarbeitende beschäftigt; angeboten werden unter anderem Beratung zu Einreiseformalitäten und zum Familiennachzug, zur Unterstützung zum Ankommen und Leben in Hamburg, Beratung zum Ausländerrecht, zu den Lebenslagen, zur Anerkennung von Abschlüssen, zu Sprachförderung und zu ergänzender Qualifizierung sowie Beratung für und Vermittlung in Hamburger Wirtschaftsbetriebe.

  19. 19.

    Stand Sommer 2020.

  20. 20.

    Ursprünglich war eine Betreuungszeitraum von neun Monaten geplant, der im Verlauf auf 24 Monate ausgedehnt wurde.

  21. 21.

    Zum Beispiel in der Stadt Wien.

  22. 22.

    Das Projekt Jobsupport ist beim Träger ausblick gGmbH angesiedelt, der als Partner im Netzwerk FLUCHTort Hamburg 5.0 mitwirkt.

  23. 23.

    Siehe 15. Integrationsministerkonferenz 2020, Umlaufbeschluss 10/2020 vom 24. Juni 2020: Deutschkurse für Menschen mit Behinderungen: Gleichberechtigte Teilnahmechancen bei Deutschkursen für Menschen mit Behinderungen sicherstellen. Antragsteller: Berlin, Bremen, Hamburg, Rheinland-Pfalz. file:///C:/Users/test/AppData/Local/Temp/Umlaufbeschl%25FCsse%2520der%252.015.%2520IntMK%2520in%2520Brandenburg.pdf. Zugegriffen: 24. September 2020.

  24. 24.

    Die passage hat dazu gemeinsam mit dem Caritasverband, Osnabrück eine entsprechende Handreichung für die Beratung herausgegeben: Maren Gag und Barbara Weiser (2022): Leitfaden zur Beratung von Menschen mit einer Behinderung im Kontext von Migration und Flucht. 3. Auflage. Hamburg/Osnabrück. Ebenso ist von den beiden Autorinnen umfangreiches Schulungsmaterial erarbeitet worden, das im Rahmen des IvAF-Programms eingesetzt wird, aus dem auch FLUCHTort Hamburg 5.0 gefördert wird, um in den verschiedenen Regionen der Netzwerke lokale Akteure aus dem Themenfeld zu schulen.

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Gag, M. (2022). Faktoren für (gelingende) Transformationsprozesse unter dem Vorzeichen von Ungleichheit: Erfahrungen aus dem Handlungsfeld ‚berufliche Integration‘ aus der Perspektive einer Nichtregierungsorganisation. In: Transformationsprozesse am Fluchtort Stadt. Springer VS, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-658-37421-1_4

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