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Flucht und Wege in den Arbeitsmarkt: Integrationserfahrungen und -verständnisse von Geflüchteten in Sachsen

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Sachsen zwischen Integration und Desintegration

Zusammenfassung

Mit einem explorativen Ansatz setzte sich eine Studie – durchgeführt vom Zentrum für Integrationsstudien der Technischen Universität Dresden 2017/18 im Rahmen des IFRiS-Projekts Demokratischer Zusammenhalt in Sachsen (DeZiS) – mit dem Thema „Arbeitsmarktintegration und sozialer Zusammenhalt in Sachsen“ im Kontext der Fluchtbewegungen nach Deutschland auseinander. Ziel war es, erste Tendenzen herauszuarbeiten, wie gesellschaftlicher Zusammenhalt insbesondere in Praxis und Diskurs der Arbeitsmarktintegration wahrgenommen wird und in Form welcher subjektiven Integrationsverständnisse er seinen Ausdruck findet. Mithilfe eines offenen Zugangs – sowohl Feld als auch Integrationsbegriff betreffend – wurden mit interpretativen Verfahren (Interview und teilnehmende Beobachtung) Wege, Unterstützungsnetzwerke und -praktiken zu einer erfolgreichen Platzierung auf dem Arbeitsmarkt in den Blick genommen und mit den subjektiven Integrationserwartungen und -verständnissen der Geflüchteten analytisch in Beziehung gesetzt.

Unter Mitwirkung von Moutaz Zafer und Lisa-Marie Klett, die Interviews mit Asyl- und Arbeitssuchenden durchgeführt, transkribiert, kodiert und die Verschriftlichung der Ergebnisse im Sachbericht unterstützt haben. Im Rahmen der Studie entstanden zudem zwei Masterarbeiten von Lisa-Marie-Klett und Youmna Fouad, deren Ergebnisse in diesen Beitrag einfließen.

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Notes

  1. 1.

    So ist Dresden Wiege und Hauptbühne der „Patriotischen Europäer gegen die Islamisierung des Abendlandes“ (Pegida). Zudem ist die AfD in keinem Bundesland so stark wie in Sachsen (Der Bundeswahlleiter 2019).

  2. 2.

    Zweite Verordnung zur Änderung der Beschäftigungsverordnung. Bundesgesetzblatt Jahrgang 2014 Teil I Nr. 50, ausgegeben zu Bonn am 10. November 2014, S. 1683.

  3. 3.

    Vgl. Integrationsgesetz. Bundesgesetzblatt Jahrgang 2016 Teil I Nr. 39, ausgegeben zu Bonn am 5. August 2016.

  4. 4.

    Es handelt sich hier um einen soziologischen Begriff der zugeschriebene, im Unterschied zu reklamierter Zugehörigkeit (Statusinhaber) bezeichnet (Hirschauer 2017, S. 42 ff.). Selbstverständlich definieren sich die Befragten selbst nicht als „Exemplare“ dieser Kategorie, machen aber die Erfahrung, dass sie im Zielland primär bis ausschließlich als „Flüchtlinge“ wahrgenommen und behandelt werden und die temporäre Eigenschaft des Geflüchtet-Seins durch Fremdzuschreibung in eine maßgebliche Zugehörigkeitskategorie transformiert, sie mithin zu Exemplaren dieser Kategorie werden.

  5. 5.

    Dementsprechend reichte das Spektrum der befragten Geflüchteten von Personen mit Flüchtlingseigenschaft, subsidiärem Schutz, Duldung oder ungeklärtem Status über Personen mit unbefristeter bis befristeter Erwerbstätigkeit, Personen in einem Praktikum, einem Bundesfreiwilligendienst oder einer geringfügigen Beschäftigung bis zu solchen in einem regulären Anstellungsverhältnis; darunter wiederum Personen mit geringer Schulbildung bis hin zu einem im Herkunftsland absolvierten Studium, teils mit Berufserfahrung im Herkunftsland. Zugänge zu den befragten Personen erfolgten hälftig über persönliche Kontakte und zivilgesellschaftliche Initiativen. Im Rahmen einer breiter angelegten Studie müsste die Struktur des Feldzugangs ausgedehnt werden: Geflüchtete Personen, die vergeblich eine Arbeit suchen, bzw. solche, die ohne zivilgesellschaftliche oder ehrenamtliche Unterstützung Arbeit gefunden haben, müssten in die Befragung einbezogen werden. Zudem sollten in einer Folgestudie auch die subjektiven Erfahrungen und Deutungen weiterer Personengruppen einbezogen werden, die aus anderen Gründen erschwerten Zugang zum Arbeitsmarkt haben und daher Adressat*innen integrativer Maßnahmen sind. Die Namen sämtlicher Interviewees wurden anonymisiert. Die vollständigen Quellenangaben zu den in diesem Beitrag zitierten Interviews und Beobachtungsprotokollen sind am Ende des Textes in einem Verzeichnis des empirischen Datenmaterials gelistet.

  6. 6.

    Vgl. ein Unternehmer über die Einstellung eines Mitarbeiters mit Fluchthintergrund in einem Chemnitzer Unternehmen (Beobachtungsprotokoll zur Veranstaltung „Wirtschaft im Dialog“).

  7. 7.

    Vgl. das geplante Fachkräfteeinwanderungsgesetz, das Anfang 2020 in Kraft treten soll (BMI 2019).

  8. 8.

    So berichtet eine Kursleiterin aus einem Kurs mit syrischen Teilnehmenden, dass diese sich über die bürokratischen Hürden bei der Arbeitssuche beklagen und diese mit den Verfahren in ihren Heimatländern vergleichen würden. Sie zitiert einen Teilnehmer: „‚Mensch, ich spreche gut Deutsch und ich mache B2-Kurs, um dann eine Ausbildung zu machen, aber hier ist alles so schwer. In meiner Heimat bin ich einfach zu meinem Onkel und er hatte einen Job für mich. Und in Deutschland brauche ich immer Zeugnisse und Zertifikate‘“ (Interview mit Anita Wendel, Z. 13).

  9. 9.

    Vgl. die Fälle Abdallah Alshami, Ruhmna Alakhdar und Omar Barzawi, die alle drei einen ingenieurwissenschaftlichen Universitätsabschluss im Herkunftsland absolvierten.

  10. 10.

    Vgl. den Fall des 45-jährigen Ingenieurs Abdallah Alshami oder des 36-jährigen Ingenieurs Ruhma Alakhdar.

  11. 11.

    Das Problem intensiviert sich aus Sicht einer Ausbilderin eines kommunalen Unternehmens, weil B2 für die Berufsschule vielfach nicht als ausreichend eingeschätzt wird. Nora Schulze berichtet, dass ihre Auszubildenden alle das B2-Zertifikat besitzen, aber v. a. in puncto Leseverstehen nicht auf die Berufsschule vorbereitet sind (Interview mit Nora Schulze, 0:19:25.3).

  12. 12.

    „[Es] liegt natürlich auf der Hand, dass die Arbeitsverwaltung und die Politik und die Wirtschaft großes Interesse hat in den Bereichen Leute auszubilden, die unattraktiv sind oder die von den anderen nicht besetzt werden [...]. Und es gibt noch Ausbildungsberufe, die schwerer Leute finden als in anderen Ausbildungsberufen, und dass da an gewisse Werbung stattfindet, [...] das ist das Interesse der Wirtschaft“ (Interview mit Sandra Uthoff, 1:18:15.1).

  13. 13.

    Im rechtlichen Sinne (nach GG Art. 12) steht nur deutschen Staatsbürger*innen Berufsfreiheit zu. Akteur*innen der Flüchtlingssozialarbeit fordern, dass die Berufsfreiheit aller Menschen auch über Art. 2 des Grundgesetzes mit dem Recht auf „freie Entfaltung seiner Persönlichkeit“ jedem Menschen zugesichert werden sollte. Zu dieser Frage entsteht derzeit auch eine politische Debatte, die sich z. B. in folgendem Gesetzentwurf der Fraktion Die Linke zeigt: Akbulut et al. 2018.

  14. 14.

    Vgl. Interview mit Ruhma Alakhdar, 0:35:29.9. Das Praktikum ist obligatorischer Teil der berufsbezogenen Deutschkurse.

  15. 15.

    Vgl. Bericht von Dietmar Hornung, Geschäftsführer eines mittelständischen Unternehmens in Leipzig, wie sein ehrenamtliches Engagement für Geflüchtete zur Anstellung zweier Mitarbeiter mit Fluchthintergrund führte (Beobachtungsprotokoll zur Veranstaltung „Integration in Arbeit“).

  16. 16.

    Kompetenzorientierung statt Zeugnisse: „Die Zeugnisse sind mir total unwichtig. [...] wir [...] gucken wie das an der Maschine klappt.“ (Interview mit Melanie Müller, 0:16:39.6); Bewerbungsgespräch in einfacher Sprache (Interview mit Mohammad Ahmad, 0:45:02.2).

  17. 17.

    Vgl. Interview mit Omar Barzawi, 0:34:06.6.

  18. 18.

    Im Ausbildungsprogramm der Stadtentwässerung Dresden GmbH werden sowohl im Vorbereitungsjahr als auch in der regulären Ausbildung Geflüchtete zusätzlich weitergebildet, v. a. in Fächern wie Mathematik und Chemie sowie hinsichtlich fachsprachlicher Kenntnisse (Interview mit Nora Schulze, 0:04:46.7, 0:07:33.7, 0:19:25.3; Sprachkurse direkt im Unternehmen (Interview mit Ruhma Alakhdar, 0:58:14.0)).

  19. 19.

    Vgl. Interview mit Omar Barzawi, 0:39:23.3.

  20. 20.

    Z. B. in Form von Arbeitszeitverlagerungen, um Sprachkurse zu ermöglichen (Interview mit Mohammad Ahmad, 0:08:39.6) oder in Form einer branchenunüblichen Festanstellung (Interview mit Ali Khan, 0:25:36.5).

  21. 21.

    Vgl. z. B. Interview mit Ruhma Alakhdar, 0:38:39.2; Interview mit Omar Barzawi, 0:34:06.6.

  22. 22.

    Keine selbstständige Tätigkeit aufgrund mangelnder Rechtssicherheit (auch bei Anerkennung per Flüchtlingseigenschaft) möglich (Interview mit Abdallah Alshami, Aussage nach Interview per Feldnotiz festgehalten).

  23. 23.

    Vgl. z. B. der Fall Ruhma Alakhdar: „Ich habe weiter gemacht bis A2+ Beruf. Ich hatte keine Chance, weil ich von Libyen kam, so hatte ich keine Chance weiter bis B1 zu studieren, so ich sollte allein weitersuchen. Ich habe nochmal versucht, ich habe mich angemeldet in Euroschule und gewartet! Aber dann habe ich mich in VHS angemeldet und die Gebühren selbst bezahlt bis B1.“ (Interview mit Ruhma Alakhdar, 0:24:45.9).

  24. 24.

    Vgl. Interview mit Abdallah Alshami, 0:13:45.1.

  25. 25.

    Interview mit Omar Barzawi, 0:34:06.6.

  26. 26.

    Vgl. ein Unternehmer über die Einstellung eines Mitarbeiters mit Fluchthintergrund in einem chemnitzer Unternehmen (Beobachtungsprotokoll zur Veranstaltung „Wirtschaft im Dialog“); Bericht eines Beraters zu interkulturellen Change-Management-Prozessen und unterschiedlichen Formaten der Mitarbeiterbeteiligung und -aussprache vor der Anstellung von Geflüchteten in Unternehmen, im Rahmen des Workshops „Interkulturelle Beratung für Unternehmen“ (Beobachtungsprotokoll zur Veranstaltung „Integration in Arbeit“); Beobachtungsprotokoll zum Gespräch mit Johanna Oertl; Interview mit Nora Schulze, 0:26:15.3.

  27. 27.

    Vgl. z. B. Interview mit Abdallah Alshami, 0:09:25.6, 0:10:53.7, 0:13:45.1, 0:15:25.2; Interview mit Nora Schulze, 0:26:15.3, 0:45:10.6; Interview mit Melanie Müller, 0:16:39.6; Interview mit Ruhma Alakhdar, 0:51:17.0; Interview mit Ali Khan, 0:28:29.4; Interview mit Omar Barzawi, 0:36:38.9, 0:39:23.3.

  28. 28.

    Vgl. z. B. weniger direkte Kommunikation im Berufsalltag (Interview mit Ali Khan, 0:26:48.8, 0:33:37.4), Stolz, mangelnde Kritikfähigkeit (Interview mit Nora Schulze, 0:45:10.6).

  29. 29.

    Siehe u. a. das Projekt „RefugeesReporting.EU. Refugees and Communication Rights in Europe“, das im Jahr 2017 mediale Darstellungen von Geflüchteten und Migrant*innen in Europa untersuchte und zu dem Ergebnis kam, dass die Darstellungen im Vergleich zu früheren Migrationsphasen überraschend neutral und tendenziell mitfühlend seien (Weltvereinigung für Christliche Kommunikation 2017).

  30. 30.

    Yeboa beschreibt diese Negativerfahrungen als „racial microaggressions“, die sich nicht nur in Ausgrenzungspraktiken, sondern beispielsweise auch in einem permanenten Sich-rechtfertigen-/Freundlich-sein-müssen bzw. Angeschaut-, Verglichen- oder Ausgefragt-werden in Kontexten des beruflichen Alltags oder im Freundes- und Familienkreis äußern (Yeboa 2017, 153 f.). El-Mafaalani weist darauf hin, dass Formen solcher „Diskriminierung […] häufig subtil, ambivalent und teilweise auch unbewusst“ geschehen. Personen, die besonders stark benachteiligt werden, nehmen diese nicht oder weniger stark wahr (El-Mafaalani 2016) oder erklären diese – wie in den Interviews dieser Studie thematisiert – über eigene Defizite. Wissen und Kompetenzen, die sich Personen erwerben, die sich im Prozess des sozialen Aufstiegs (durch Nach-/Qualifizierung, berufliche Weiter-/Entwicklung) befinden, ermöglichen, dass Diskriminierung, d. h. dass Erfahrungen als ‚anders‘ betrachtet und behandelt zu werden, erkannt und thematisiert wird (vgl. z. B. das Interview mit Yazan Horani). So resultiert die Wahrnehmung der eigenen Diskriminierung aus der Selbstermächtigung der diskriminierten Subjekte, aus ihrem Anspruch an Zugehörigkeit und Mitbestimmung. Dort, wo Diskriminierung benannt, diskutiert und bekämpft wird, gelingt bereits gesellschaftliche Teilhabe, so das „Integrationsparadox“ (El-Mafaalani 2018).

  31. 31.

    Vgl. z. B. Mohammad Ahmad hat die Erfahrung gemacht, dass Personen aus seinem Umfeld genervt reagieren und dann nicht mehr mit ihm sprechen. Den Verantwortlichen hält er zugute, dass seine mangelnden Fähigkeiten, v. a. sein mangelhaftes Deutsch, störend seien (Interview mit Mohammad Ahmad, 1:03:47.0).

  32. 32.

    Vgl. z. B. den Fall des Grafikdesigners Ali Khan, der berichtete, ihm sei mitgeteilt worden, er müsse 1000 Euro Strafe zahlen, wenn er den Integrationskurs nicht belege.

  33. 33.

    Vgl. z. B. ebenfalls den Fall Ali Khan, der seinen Job aufgrund von Leistungsdruck aufgab: „Ich war richtig müde, [...m]ental [...] kaputt! Ich konnte nicht genau denken, deswegen war ich am Ende ein bisschen aggressiv geworden [...], es gab überhaupt kein Problem zwischen dem Team, aber ich habe immer ein Problem gemerkt. Aber das liegt auf mich, nicht auf Team, weißt du? Ich war müde, ich konnte nicht mehr arbeiten... Druck auf die beide Seiten. [...] Ich habe das richtig persönlich genommen, wegen diesem Druck. [...] Deswegen habe ich aufgehört!“ (Interview mit Ali Khan, 0:16:41.4).

  34. 34.

    „Das war schwierig, also ich war hier in Deutschland. Am Anfang ich wusste gar nichts. Also Deutsch kann ich nicht, aber danach habe ich nachgefragt. Es ist nicht einfach. Plötzlich haben die Leute gesagt; ja sie brauchen C1 Medizin und gehen sie zur Prüfung und ein Jahr Praktikum. Ich habe gesagt: ‚Oh nein, was habe ich gemacht, das dauert zu lange. Das schaffe ich nicht.‘ Und ich wollte nur ein Praktikum machen, durfte aber auch nicht. Sie haben gesagt, ‚Nein, ohne Berufserlaubnis dürfen Sie das hier nicht machen.‘ Ok, ich brauche eine Berufserlaubnis. Was brauche ich alles? Oh, sie brauchen C1 Medizin. Oh, wie schön ist das! [lachen] Und sie brauchen Fachsprache.“ (Interview mit Yazan Horani, 0:09:36.7).

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Greschke, H., Oehme-Jüngling, K. (2021). Flucht und Wege in den Arbeitsmarkt: Integrationserfahrungen und -verständnisse von Geflüchteten in Sachsen. In: Kailitz, S., Pickel, G., Genswein, T. (eds) Sachsen zwischen Integration und Desintegration. Springer VS, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-658-32704-0_5

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  • Publisher Name: Springer VS, Wiesbaden

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