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Die Untersuchungsregion – das Oldenburger Münsterland

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Sicherheitsmentalitäten im ländlichen Raum

Zusammenfassung

Nina Oelkers, Sascha Schierz & Gabriele Nellissen stellen die ländlich geprägte Untersuchungsregion des Projektes SIMENTA, das Oldenburger Münsterland, themenfokussiert vor. Ähnlichkeiten und Unterschiede der Landkreise sowie die registrierte Kriminalität im Oldenburger Münsterland werden skizziert. Die Beschreibung der Region verschafft einen Einblick in den kulturellen Hintergrund, vor dem sich Sicherheitsmentalitäten herausbilden. Die Gegenüberstellung der zwei untersuchen Landkreise, bzw. deren regionaler Zentren, mit unterschiedlichen soziostrukturellen Profilen ermöglicht es, unterschiedliche Einbindungen von Individuen in soziale Infrastruktur und nachbarschaftliche Netzwerke zu verdeutlichen, die wiederum eine überindividuelle wie sozialräumlich verankerte „structure of feeling“ im Sinne von Sicherheitsmentalitäten formen.

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Notes

  1. 1.

    Für den Landkreis Vechta liegt eine umfängliche und mehrperspektivische Regionalanalyse vor (Völschow 2014), in der weitere Informationen zur Region, Kriminalitätslage, Sicherheitsempfinden, Prävention sowie Jugendgewalt nachzulesen sind.

  2. 2.

    In gewisser Weise finden wir hier alltagsweltlich die Unterscheidung vor, die bereits von Tönnies (2017) mit einer Dualität von Gemeinschaft und Gesellschaft soziologisch theoretisiert wurde. Für eine kriminologische Diskussion der Unterscheidung vgl. Donnermeyer (2007) und Deflem (1999).

  3. 3.

    In diesem Sinne verstehen wir die Region ebenfalls als Teil einer spätmodernen, differenzierten Sozialordnung, die nicht außerhalb der Veränderungen der Gesamtgesellschaft tradiert und als homogene Einheit weiterexistiert.

  4. 4.

    Bildquelle Wikimedia Commons TUBS, der Urheberrechtsinhaber dieses Werkes, veröffentlicht es hiermit unter der folgenden Lizenz: Diese Datei wird unter der Creative-Commons-Lizenz „CC0 1.0 Verzicht auf das Copyright“ zur Verfügung gestellt.

  5. 5.

    Eigene Recherchen und Bischöflich Münstersches Offizialat (o. J.).

  6. 6.

    Die Daten beziehen sich auf das Jahr 2011.

  7. 7.

    Bildquelle Wikimedia Commons TUBS, der Urheberrechtsinhaber dieses Werkes, veröffentlicht es hiermit unter der folgenden Lizenz: Diese Datei wird unter der Creative-Commons-Lizenz „CC0 1.0 Verzicht auf das Copyright“ zur Verfügung gestellt.

  8. 8.

    Die Daten beziehen sich auf das Jahr 2014 und wurden dem wegweiser-kommune.de entnommen.

  9. 9.

    Der Bischof von Münster erwarb 1252 die ehemalige Grafschaft Ravensberg-Vechta. 1400 kam auch das Amt Cloppenburg zum Niederstift des Fürstbistums. Seit Ende des Dreißigjährigen Krieges ist das Oldenburger Münsterland ein katholisches Diaspora-Gebiet (vgl. Hauptmeyer 2004). Vor dem Hintergrund dieser Sondersituation lassen sich die Auseinandersetzung mit konfessionell abweichenden Obrigkeiten und ein ausgeprägtes regionales Selbstbewusstsein deuten. Durch den sogenannten Reichsdeputationshauptschluss von 1803 wechselte die staatliche Gewalt über die Ämter Cloppenburg und Vechta zu dem protestantischen Herzog von Oldenburg (ebd.).

  10. 10.

    Die Daten beziehen sich auf die Soziale Lage im Jahr 2014 und wurden dem wegweiser-kommune.de entnommen.

  11. 11.

    Präventionsräte in den Landkreisen Cloppenburg und Vechta Stand: 01.03.2013.

  12. 12.

    Die Dokumentarfilmer Nina Kleinschmidt und Wolf-Michael Eimler zeigten 1984 in der Radio-Bremen-Dokumentation „Und ewig stinken die Felder“ die negativen Seiten der wirtschaftlich erfolgreichen Region. Seinerzeit ätzte der „Spiegel“ über „Jauchelagunen“ und nannte die südoldenburgische Landwirtschaft eine „riesige Latrine“.

  13. 13.

    Unter „Rohheitsdelikte“ werden Straftatbestände wie Körperverletzung, Raub, räuberische Erpressung und Straftaten gegen die persönliche Freiheit, z. B. Bedrohung und Nötigung, also Straftaten gefasst, die überwiegend in der Öffentlichkeit begangen werden und dementsprechend das individuelle Sicherheitsgefühl beeinflussen können.

  14. 14.

    Ein Raubdelikt setzt voraus, dass das Opfer unter Anwendung von Gewalt oder Drohung mit Gewalt zur Herausgabe von Sachen gezwungen wird.

  15. 15.

    Lagen im Jahr 1999 die Zahlen noch bei 350 Fällen (Landkreis Cloppenburg) bzw. 450 Fällen (Landkreis Vechta), so haben sich diese Zahlen bis zum Jahr 2009 im Landkreis Vechta mehr als verdoppelt und im Landkreis Cloppenburg um insgesamt 28,4 % erhöht.

  16. 16.

    Unter den Diebstahlsdelikten werden sämtliche Formen wie Diebstähle rund um das Kfz, Fahrraddiebstähle, Wohnungseinbrüche, Ladendiebstähle etc. gefasst.

  17. 17.

    Eine hohe kommunikative Dichte, die für den ländlich-kleinstädtischen Raum spezifisch ist, kann auch dazu führen, dass der Ausschluss aus einem Funktionssystem (z. B. Verein, Arbeit, Familie, Partnerschaft) dazu tendiert, umfassend zu werden und sich auf andere Funktionssysteme zu beziehen. In diesem Sinne ist die Integration in den lokalen Sozialraum auch mit einem Zwangscharakter und einer Vielzahl von Abhängigkeiten verbunden.

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Oelkers, N., Schierz, S., Nellissen, G. (2019). Die Untersuchungsregion – das Oldenburger Münsterland. In: Klimke, D., Oelkers, N., Schweer, M. (eds) Sicherheitsmentalitäten im ländlichen Raum. Springer VS, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-658-15118-8_3

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  • DOI: https://doi.org/10.1007/978-3-658-15118-8_3

  • Published:

  • Publisher Name: Springer VS, Wiesbaden

  • Print ISBN: 978-3-658-15117-1

  • Online ISBN: 978-3-658-15118-8

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