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Das Europäische Parlament – Fit durch die Krise? Parlamentarische Funktionserfüllung im Kontext von Lissabon-Vertrag und Finanzkrisenbewältigung

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Supranationalität und Demokratie

Part of the book series: Staat - Souveränität - Nation ((SSN))

Zusammenfassung

Der Vertrag von Lissabon hat die Kompetenzen des Europäischen Parlaments erweitert. Nahezu zeitgleich mit dessen Inkrafttreten ist das gesamte europäische Integrationsprojekt durch die so genannte EURO-Krise und die damit einhergehenden Handlungsnotwendigkeiten an einer kritischen Weggabelung seiner Entwicklung angelangt. Ob und inwieweit das Europäische Parlament diese Situation als Chance nutzen kann, seine eigenen Geltungsbehauptungen und Ordnungsansprüche durchzusetzen, untersucht der vorliegende Text entlang einer detaillierten Funktionsanalyse. Operationalisiert wird diese Frage über das Konzept der Fitness, indem einesteils die parlamentarische Funktionsfähigkeit daraufhin geprüft wird, ob das Parlament seine Strukturen, Funktionen und Mechanismen bis hin zur Leitidee als jener Idee, um derentwillen die Institution gegründet wurde und fortbesteht, wirksam verändern kann, andernteils aber auch hinsichtlich der parlamentarischen Möglichkeiten, auf seine institutionelle Umwelt (Nische) einzuwirken und diese im Sinne seiner Leitidee zu verändern.

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Notes

  1. 1.

    Zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts siehe 2 BvE 8/11.

  2. 2.

    So sagten laut eurobarometer-Analysen Anfang 2009 noch die meisten Befragten in den 27 EU-Staaten (25 %), die G20 seien am besten geeignet, die Krise zu bewältigen, 2012 dachten dies nur noch 14 %. Die EU sahen 2009 als effizienten Krisenbewältiger 17 %, während der jeweils nationalen Regierung dies im Durchschnitt 14 % zutrauten. Inzwischen (Stand: Frühjahr 2012) haben sich die Werte dieser beiden Institutionen angenähert, und der Anteil derjenigen, die entweder der EU oder den mitgliedstaatlichen Regierungen am ehesten zutrauen, die Krise zu bewältigen, liegt mit 21 % gleichauf. Nicht wenig dürfte dies damit zu tun haben, dass die Regierungen (gerade auch in Form des Europäischen Rats oder der EURO-Gruppe) eben tatsächlich als zentrale Akteure in Erscheinung treten, dann aber nicht als Unionsakteure, sondern als nationale Vertreter rezipiert werden. Zu den Daten siehe Europäische Kommission 2012b, S. 13.

  3. 3.

    Bereits Mitte der 1990er Jahre hatten Wolfgang Schäuble und Karl Lamers genau dieses Szenario mit einem „Kerneuropa“ im Sinn, in welchem manche Mitgliedstaaten bei gemeinsamen Zielen voranschreiten, andere hingegen bestimmte Integrationsschritte nicht nachvollziehen. Siehe dazu Schäuble und Lamers 1994.

  4. 4.

    So explizit formuliert findet sich das selten. Zurückgehend auf Seymour M. Lipset und Stein Rokkan wird der Begriff von Ruth und David Collier folgendermaßen definiert: „[A] period of significant change, which typically occurs in distinct ways in different countries (or in other units of analysis), and which is hypothesized to produce distinct legacies.“ (Collier und Collier 1991, S. 27.).

  5. 5.

    Institutionentheoretisch ist es wichtig, zwischen latenten und manifesten Funktionen zu unterscheiden. Manifeste Funktionen sind dabei jene Funktionen, deren Erfüllung durch die Leitidee geboten ist; latente Funktionen sind solche, die eine Institution obendrein oder nebenher erbringt, ohne dass sie zu ihrem Kerngeschäft gehören. So ist es die manifeste Funktion einer Universität, Forschung und Lehre zu betreiben, latent erfüllt sie aber auch die Funktion, eine „Aufbewahrungsinstitution“ für jene Abiturienten zu sein, die noch orientierungslos sind und sich „pro forma“ für ein Studium entscheiden.

  6. 6.

    An dieser Stelle kann keine tiefere Analyse der Bewerberstruktur hinsichtlich qualitativer Merkmale unternommen werden. Zu diesem Zweck sei aber verwiesen auf Stamm 2006.

  7. 7.

    Zur Anwendung dieses Konzepts auf den Fall des Europäischen Parlaments siehe Dreischer 2012, 213 ff.

  8. 8.

    Die Unterscheidung von instrumentellen und – in diesem Text jedoch nicht behandelten – symbolischen Funktionen meint sehr kurz zusammengefasst das Folgende: Instrumentelle Funktionen erbringen ordnungsgenerierende Leistungen, symbolische Funktionen zielen auf orientierungsstiftende Leistungen. Siehe ausführlicher dazu Rehberg 1994, sowie speziell für die Parlamentsanalyse Patzelt 2003.

  9. 9.

    Der Luxemburger Kompromiss, der als Reaktion auf die Nicht-Teilnahme französischer Politiker an den Ratsverhandlungen (Politik des leeren Stuhls) gefunden wurde, war im Grunde keiner, weil er den Status quo ante für all jene Fälle zementierte, in denen ein Staat wichtige nationale Interessen bei einer im Rat mit Mehrheit zu entscheidenden Frage geltend machte. In diesen Fällen wurde wie zuvor mit Einstimmigkeit entschieden.

  10. 10.

    So wurde etwa ein Konzertierungsverfahren zwischen Rat, Kommission und Parlament eingeführt, welches als Interorganverfahren nicht Bestandteil des Primärrechts der Gemeinschaft ist, sondern eine Durchführungsbestimmung für bestimmte Fälle des Konsultationsverfahrens. Gleichwohl wurden dadurch die Funktionen des Parlaments erweitert. Siehe zur Vereinbarung ABl. C 89/1975, 1 ff.

  11. 11.

    Neben der Durchsetzungsmacht, hier verstanden im Sinne Max Webers (1922, S. 28) als die Möglichkeit, seinen eigenen Willen auch gegen „Widerstreben durchzusetzen, gleichviel worauf diese Chance beruht“, wären mindestens noch Verhinderungs- oder Thematisierungsmacht als Spielarten möglicher Machtausübung zu nennen. Siehe ausführlich zur Frage politischer Macht Patzelt et al. 2005.

  12. 12.

    Bis zum Inkrafttreten des Lissabon-Vertrags wurde zwischen diesen beiden Ausgabenarten unterschieden, wobei das Europäische Parlament Mitspracherechte nur im (kleineren) Bereich der nicht-obligatorischen Ausgaben besaß.

  13. 13.

    Siehe zum Legitimitätsproblem differenzierter Integration ausführlicher Ondarza 2013, S. 29 ff.

  14. 14.

    Siehe zur Wahrnehmung der europäischen Institutionen etwa Niedermayer 2003, speziell zum EP Niedermayer 2009; generell zur Einschätzung der europäischen Institutionen siehe die Standard eurobarometer 1973 ff.; zur Kritik an eurobarometer-Daten siehe allerdings Höpner und Jurczyk 2012 sowie die darauf fußende Debatte in den Folgeheften des „Leviathan“.

  15. 15.

    Keiner der elf bislang eingebrachten Misstrauensanträge hat eine doppelt qualifizierte Mehrheit erreicht, so dass es sich rein formal betrachtet tatsächlich nicht um ein erfolgreiches Instrument handelt. Gerade das Beispiel des Misstrauensantrags von 1999, der zunächst abgelehnt wurde, bei welchem aber eine erneute Einbringung im Raum stand, ist jedoch als ein Erfolg des Parlaments zu werten, weil das Ziel (Rücktritt der Kommission unter Führung Jaques Santers) auch ohne den Vollzug erreicht wurde. Siehe zum gesamten Verfahren Hummer und Obwexer 1999. Bereits der erste „Testfall“ des Misstrauensvotums aus dem Jahr 1972 hat im Übrigen den Grundstein für die Wirksamkeit von Antizipationsschleifen gelegt. Zwar zog das Europäische Parlament seinerzeit den Misstrauensantrag zurück; es hatte aber zuvor erreicht, dass die Kommission die geforderte Stärkung des Parlaments in Haushaltsfragen beim Rat vorschlug, was schließlich zur Revision des Haushaltsverfahrens im Jahr 1975 führte. So auch Jacobs et al. 2011, S. 308.

  16. 16.

    In einem zusammenfassenden Satz liest sich das wie folgt: „If men define situations as real, they are real in their consequences.“ (Thomas und Thomas 1928, S. 572).

  17. 17.

    Natürlich gibt es weitere Möglichkeiten der Kontrolle, die ex post wirksam werden, wie etwa Fragerechte oder Möglichkeiten der rechtlichen Kontrolle. Allerdings ist nur die rechtliche Kontrolle auch tatsächlich folgenreich, kann aber wiederum nur dort Anwendung finden, wo Rechtsakte erlassen werden. Dadurch wird der große Bereich der Beschlussfassungen von Rat und Europäischem Rat erneut ausgeklammert, wenn es sich nicht um Gesetzgebungsakte handelt. Fragerechte, ein bspw. im britischen Parlament im Rahmen der Fragestunden durchaus öffentlichkeitswirksames Mittel, entfalten ihren Effekt konsequenterweise nur, wenn es nicht an der dazu nötigen Möglichkeit des öffentlichkeitswirksamen Darstellens fehlt.

  18. 18.

    Der Haushaltsplan für 2013 weist für den Bereich der Strukturfonds eine Summe von mehr als 42 Mrd. EURO und für die Agrarmarkt- und Fischereipolitik mehr als 43 Mrd. EURO des Gesamthaushalts von etwa 151 Mrd. € (alles: Mittel für Verpflichtungen) aus. Siehe Europäische Kommission 2012a, S. 10 ff.

  19. 19.

    Der wesentliche Grund dafür ist, dass die Eigenmittel genannten Finanzmittel sich aus mehreren Töpfen zusammensetzen, wobei der Anteil aus dem Bruttonationaleinkommen (BNE) der Mitgliedstaaten seit Jahren den weitaus größten Teil ausmacht ( > 70 %) und immer wieder Gegenstand von Aushandlungsprozessen ist, während die Steuern auf die Einkommen der Bediensteten, Agrarabschöpfungen und Zölle sowie an die Mehrwertsteuer gekoppelte Einnahmen den geringeren Teil zum Gesamtvolumen beitragen. Siehe zu den Eigenmitteln und zu deren Anteilen am Haushalt der EU: Europäische Kommission 2009, S. 149 ff.

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Dreischer, S. (2015). Das Europäische Parlament – Fit durch die Krise? Parlamentarische Funktionserfüllung im Kontext von Lissabon-Vertrag und Finanzkrisenbewältigung. In: Abbas, N., Förster, A., Richter, E. (eds) Supranationalität und Demokratie. Staat - Souveränität - Nation. Springer VS, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-658-05335-2_6

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