Zusammenfassung
Der schulärztliche Dienst bezweckt während der Schuljahre sämtliche Schüler ärztlich zu überwachen, wozu um so mehr eine öffentliche Pflicht vorliegt, als durch den gesetzlichen Schulzwang die Schüler bestimmten Schulschäden ausgesetzt sind. Sie müssen täglich in größerer Anzahl eine Reihe von Stunden im gemeinsamen Klassenzimmer sein, sind dadurch der durch schädliche Ausatmungsstoffe und Feuchtigkeitsüberladung verdorbenen Luft ausgesetzt; sie müssen mit geringen Pausen einen Zwangssitz in der Schulbank einnehmen, wodurch die natürliche Bewegungsfreiheit sehr behindert ist, und zwar zur Zeit des stärksten körperlichen Wachstums, das dadurch sehr geschädigt werden kann; ihre viel gebrauchten Augen sind abhängig von den Lichtverhältnissen in der Klasse; durch enge Berührung mit den Klassengenossen sind sie auch parasitären und Ansteckungskrankheiten in hohem Maße ausgesetzt. Zu derartigen körperlichen Gefahren treten nun noch diejenigen geistiger Art. Verschieden begabte Schüler werden nach demselben Massenunterrichtsplan geistig entwickelt, der niemals für alle gleich gut angepaßt sein kann und die individuelle geistige Entwicklung, welche doch wünschenswert ist, oft hindert.
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Oebbecke, A. (1927). Der Schularzt. In: Ascher, L., et al. Gesundheitsfürsorge Soƶiale und Private Versicherung. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-642-90725-8_5
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