Zusammenfassung
Es dürfte kaum möglich sein, den Begriff „Gesundheitsfürsorge“, wie er in der Praxis sich allmählich gestaltet hat, mit wenig Worten zu definieren und scharf abzugrenzen. Er begreift in sich alle Bestrebungen, die dahin zielen, durch zweckentsprechende Maßnahmen alles zu tun, was körperliche Minderwertigkeit und Krankheit zu verhindern geeignet ist, und den in ihrer Gesundheit Bedrohten alle in Frage kommenden Hilfsmittel zur Abwehr der Gefährdung zugänglich zu machen. Die Gesundheitsfürsorge unterscheidet sich also wesentlich von der Krankenpflege, die die Aufgabe hat, bei den Störungen des normalen Ablaufs der physiologischen Funktionen, Zuständen, die wir als Krankheit zu bezeichnen gewohnt sind, die ärztlichen Anordnungen durchzuführen und den Arzt bei der Beobachtung des Kranken zu unterstützen. Da jedoch die Übergänge zwischen. Krankheit und Gesundheit fließend sind, ist hier schon eine Schwierigkeit bei dem Versuch der begrifflichen Abgrenzung vorhanden. Bei der Prüfung am praktischen Beispiel zeigt sich das noch deutlicher. Das konstitutionell minderwertige Kind, dem unter schlechten äußeren Verhältnissen die funktionellen Reize für seine Vollentwickelung fehlen, kann nicht.als krank, aber auch nicht als gesund bezeichnet werden. Es ist nicht das Objekt einer Krankenpflege, wohl aber das einer Gesundheitsfürsorge, im Einzelfall bestimmter Erholungsfürsorgemaßnahmen, besonderer Ernährungsmaßnahmen.
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Literatur
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Rosenhaupt, A. (1927). Die Hilfsorgane der Gesundheitsfürsorge, ihr Wirkungskreis und ihre Ausbildung. In: Ascher, L., et al. Gesundheitsfürsorge Soƶiale und Private Versicherung. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-642-90725-8_16
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