Zusammenfassung
Das primäre Ziel der Nutzerinteraktionskomponente ist Prüfung der Rechtskonformität der eigentlichen Diensterbringung in der Benutzungsphase. Ähnlich der Assistenzkomponente erfolgt dazu zunächst die logische Frage nach einer konkreten Rechtsfolge (vgl. Abschnitt 5.4.2) – im Falle des BDSG ist dies die Zulässigkeit. Hier sind drei Ergebnisse möglich:
Erfüllt Die Diensterbringung kann ohne weiteres fortgesetzt werden.
Nicht erfüllt Die Diensterbringung muss abgebrochen werden.
Nicht ableitbar Es fehlen Angaben zum aktuellen Dienstzustand.
Im letzten Falle muss der Dienstzustand durch die Komponente zur geführten Sachverhaltsergänzung (Abschnitt 21.1) vervollständigt werden. Alternativ kann sich der Laufzeitnutzer auch den Normgraphen mittels der Erklärungskomponente (vgl. Abschnitt 20.1) anzeigen lassen. Dabei sind nicht ableitbare Tatbestandsmerkmale entsprechend markiert. Mittels einer Schaltfläche „Vervollständigen“ gelangt der Laufzeitnutzer wiederum in den Dialog mit der Komponente zur geführten Sachverhaltsergänzung
Access this chapter
Tax calculation will be finalised at checkout
Purchases are for personal use only
Notes
- 1.
Eine nicht vorliegende Information wird von der zugrunde liegenden Logik als nicht gegeben behandelt (vgl. hierzu Kap. 16).
Author information
Authors and Affiliations
Rights and permissions
Copyright information
© 2012 Springer-Verlag Berlin Heidelberg
About this chapter
Cite this chapter
Raabe, O., Wacker, R., Oberle, D., Baumann, C., Funk, C. (2012). Nutzerinteraktionskomponente. In: Recht ex machina. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-642-17671-5_21
Download citation
DOI: https://doi.org/10.1007/978-3-642-17671-5_21
Published:
Publisher Name: Springer, Berlin, Heidelberg
Print ISBN: 978-3-642-17670-8
Online ISBN: 978-3-642-17671-5
eBook Packages: Computer Science and Engineering (German Language)