Zusammenfassung
Das Fallbuch wird alle enttäuschen, die die Hoffnung hegen, die Lösung eines juristischen Falles sei nichts anderes als die Lösung einer mathematischen Aufgabe und am Ende des Erkenntnisprozesses stehe immer „richtig“ oder „falsch“. Der Jurist ist entgegen der Gewaltenteilungslehre Montesquieus nicht lediglich der Mund des Gesetzes, der ausspricht, was der Gesetzgeber an präfabrizierten Wertentscheidungen in den Gesetzestext hineingelegt hat. Der Jurist als Subsumtionsautomat ist eine Chimäre. Zwar fällt bei gleichem politischem Wollen und Fühlen die Verständigung über den (erwünschten) Inhalt eines Gesetzes leicht; gemeinsame Richtigkeitserlebnisse im hermeneutischen Zirkel der Gleichheit des Auslegungsziels scheinen mitunter zu bestätigen, dass nur eine Lösung in Betracht kommt. So werden Gewerkschaftsjuristen bei der Lektüre eines arbeitsrechtlichen Gesetzestextes unter sich kaum Verständigungsprobleme über den Inhalt des Gesetzestextes haben. Ein Gleiches gilt für Unternehmensjuristen, wenn sie in ihren Arbeitskreisen tagen. Nur das Ergebnis der getrennten Lektüre fällt jeweils sehr unterschiedlich aus.
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Säcker, F., Mohr, J. (2010). Zur rechtswissenschaftlichen Methode. In: Fallsammlung zum BGB Allgemeiner Teil. Juristische ExamensKlausuren. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-642-14811-8_1
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