Zusammenfassung
Die in der Landtags Proposition enthaltene Andeutung eines neuen im Fürstenthum Altenburg zwischen Cammer und Landschaft zu begründenden Verhältnißes ist nun bestimmter ausgesprochen worden, und es haben die so eben von Seiten eines hochverehrten landschaftlichen Directorii gemachten Mittheilungen uns mit den Grundlinien der Verfassung bekannt gemacht, die unser gnädigster Fürst und Herr als die fernerhin in unserem Lande bestehende angesehen wissen will. Der Landesherrliche Wunsch und Wille ist es, daß künftig irgend eine Trennung, irgend ein Widerstreit zwischen den Behörden eines und desselben Landes nicht mehr statt finde, daß vielmehr das Interesse von Land und Landesherrn, von Cammer und Landschaft ein vereinigt verbundenes sey, und daß von nun an für alle Diener, für alle Mitglieder des Staates, Ziel und Zweck gemeinschaftlicher Anstrengung dahin gerichtet seyn möge, das Wohl des Landes und damit das des Landesherrn zu sichern und zu erhalten.
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Emig, J., Titz-Matuszak, I. (2001). Im Dienste des Herzogtums Sachsen-Gotha-Altenburg (1798–1827). In: Emig, J., Titz-Matuszak, I. (eds) Bernhard August von Lindenau (1779–1854). Verlag Hermann Böhlaus Nachfolger Weimar, Stuttgart. https://doi.org/10.1007/978-3-476-03402-1_1
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Publisher Name: Verlag Hermann Böhlaus Nachfolger Weimar, Stuttgart
Print ISBN: 978-3-7400-1102-4
Online ISBN: 978-3-476-03402-1
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