Zusammenfassung
Seit der am 1. Januar 1986 wirksam gewordenen Mitgliedschaft Spaniens in der EG befindet sich das Land im Wirkungsfeld des Gemeinschaftlichen Rechts. Dieses Normengefüge besteht zum einen aus den drei konstitutiven Verträgen der EG (EGKS-, EWG- und EAG-Vertrag) und ihrer Reform durch die die Einheitliche Europäische Akte und zum anderen aus den Verordnungen, Entscheidungen und Richtlinien, die von Kommission und Rat für die einzelnen EGPolitiken erlassen werden. Außerdem gelten für Spanien vorübergehend die besonderen Bestimmungen des am 12. Juni 1985 zuerst in Lissabon, dann in Madrid unterzeichneten Vertrags über den Beitritt Spaniens und Portugals zur EG. Dieser Vertrag weist zugleich darauf hin, daß nicht das gesamte Territorium Spaniens unter den gleichen Bedingungen in die EG aufgenommen wurde.
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© 1992 Leske + Budrich, Opladen
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Nohlen, D., Hildenbrand, A. (1992). Folgen des EG-Beitritts für Spaniens Wirtschaft. In: Spanien. Grundwissen Länderkunden, vol 6. VS Verlag für Sozialwissenschaften. https://doi.org/10.1007/978-3-322-97208-8_8
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Print ISBN: 978-3-8100-0754-4
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