Zusammenfassung
Man unterscheidet innere (oder staatsrechtliche) und äußere (oder völkerrechtliche) Souveränität (vgl. oben § 12). Ebenso wie alle Probleme der inneren Souveränität um ein Zentralproblem kreisen, nämlich: Bürgerkrieg oder innerer Friede, so alle Probleme der äußeren Souveränität um das Zentralproblem: Krieg oder äußerer Friede. Den inneren Frieden erwartet man von der Zentralisierung und Monopolisierung der Gewalt in der Hand des Staates, den äußeren Frieden von der wechselseitigen Respektierung aller Staaten untereinander als prinzipiell gleich und unabhängig. Freilich ist die Lösung des Friedensproblems hier wie dort komplexer, als es die klassische Souveränitätslehre erwartet oder erhofft hatte. So wie die innere Souveränität den inneren Frieden nicht sicher gewährleisten kann, so auch die äußere Souveränität nicht den äußeren Frieden, und zwar aus ähnlichen Gründen. Im Inneren hängt der Friede davon ab, daß den Legitimitätsbedingungen Rechnung getragen wird, insbesondere dem öffentlichen Bewußtseinsniveau der Freiheits- und Gerechtigkeitsmöglichkeiten. Im Äußeren hängt der Friede davon ab, daß die Staaten die Regeln des Völkerrechts als legitim respektieren. Das aber hängt seinerseits davon ab, daß das Völkerrecht die innerstaatlichen Legitimitätsbedingungen gerade außer sich läßt.
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Kriele, M. (1994). Äußere Souveränität und der völkerrechtliche Staatsbegriff. In: Einführung in die Staatslehre. VS Verlag für Sozialwissenschaften. https://doi.org/10.1007/978-3-322-93514-4_4
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