Zusammenfassung
Das politische Leben war weitgehend von den für 24.11. vorgesehenen Kommunalwahlen und den erstmals stattfindenden Regionalwahlen bestimmt. Als Schlußstein der 1972 begonnenen Dezentralisierungspolitik verabschiedete die Nationalversammlung am 1.2. die Gesetze zur Regionalisierung, auf Grund derer die zehn Regionen des Landes zu selbständigen Gebietskörperschaften mit finanzieller Autonomie erhoben wurden. Zu den ihnen vom Staat übertragenen Kompetenzen gehörte insbesondere die Zuständigkeit für die sozialen Bereiche. Die Leitung der Regionen oblag gewählten Regionalräten mit einem aus ihren Reihen zu bestimmenden Präsidenten an der Spitze. Die Wahl der Regional- wie auch die der Kommunalräte hatte nach einem gemischten Wahlmodus analog jenem der Parlamentswahlen zu erfolgen, wobei jeweils die Hälfte der Ratsmitglieder nach dem Mehrheits-, die andere Hälfte nach dem Verhältniswahlsystem zu bestimmen war. Parteiunabhängige Kandidaten waren nicht zugelassen, Parteienkoalitionen hingegen erlaubt.
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© 1997 Leske + Budrich, Opladen
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Weiss, M. (1997). Senegal. In: Hofmeier, R. (eds) Afrika Jahrbuch 1996. VS Verlag für Sozialwissenschaften. https://doi.org/10.1007/978-3-322-91428-6_23
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