Zusammenfassung
Nach der Darstellung von Funktionen und bedeutenden Instrumenten des Verwaltungs-Controlling (Kapitel 4 – 6) sollen in diesem Kapitel wichtige Objektbereiche des Controlling in öffentlichen Verwaltungen thematisiert werden:
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Das Ressourcen-Controlling, wobei zuvorderst auf die bedeutsamste Ressource — das Personal — eingegangen werden wird,
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das Projekt-Controlling — hier wird eine Schwerpunktlegung auf öffentliche Bauprojekte erfolgen, die von den befragten Verwaltungspraktikern und in den analysierten Publikationen als besonders optimierungsbedürftig und zugleich als gut geeignet für einen Controlling-Einsatz dargestellt werden und
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das Beteiligungs-Controlling, das auf eine wirksamere Erfüllung derjenigen öffentlichen Aufgaben abzielt, die auf formell eigenständige Beteiligungsunternehmen übertragen wurden.
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Literatur
Die nachfolgend genannten Optimierungsaufgaben lehnen sich an die Ausführungen von Männel zu einem umfassenden Ressourcencontrolling an. Die zunächst für die Anlagenwirtschaft entwickelten Konzepte (vgl. etwa Männel, Wolfgang: Anlagencontrolling, 2. Auflage, Lauf a.d.P. 1990, insbes. S. 35–38 und
Männel, Wolfgang: Anlagencontrolling, in: ZfB Ergänzungsneft Nr. 3/1991, S. 193–216, hier S. 199ff) wurden auf den Produktionsfaktor Personal adaptiert (vgl. dazu Männel, Wolfgang: Ausrichtung des Controlling auf Zukunftssicherungsprogramme zur bestmöglichen Nutzung der Ressource Mensch, unveröffentlichtes Manuskript, Lauf a.d.P. 1989 sowie den Aufgabenkatalog in
Männel, Wolfgang: Stichwort Leistungsrechnung, in: Krp, Heft 3/1990, S. 194–195, hier S. 195). Vgl. neben der angegebenen Literatur auch die Diplomarbeit von Frey (Frey, Peter: Leistungsrechnung und Leistungscontrolling für die öffentliche Verwaltung, unveröffentl. Diplomarbeit, Nürnberg 1991), an deren Betreuung der Autor maßgeblich beteiligt war.
Vgl. die Ausführungen in Kapitel 6, Teil I. A.
Entsprechend setzt Männel in anlagenintensiven Betrieben die Nutzung des dominanten Produktionsfaktors Anlagen mit der Produktion gleich (vgl. Männel, Wolfgang: Anlagencontrolling, 1991, S. 29
Männel, Wolfgang: Aufgaben und Schwerpunkte des Controlling für anlagenintensive Produktionsstrukturen, in: Männel, Wolfgang (Hrsg.): Integrierte Anlagenwirtschaft, Köln 1988, S. 311–334, hier S.314ff).
Zur Maßnahmenplanung und den hier anfallenden Aufgaben des Verwaltungs-Controllers vgl. Kapitel 5, Teil III.
Unter quantitativer Elastizität wird im allgemeinen die Anpassungsfähigkeit der Kapazitäten an schwankende Arbeitsvolumina verstanden, vgl. Riebel, Paul: Die Elastizität des Betriebes — Eine produktions- und marktwirtschaftliche Untersuchung, Köln und Opladen 1954, S. 5 und S. 90 sowie Altrogge, Günther: Flexibilität der Produktion, in: HWProd, Sp. 604–618, hier Sp. 605.
Zum Begriff der Bestandsflexibilität, die ebenfalls zur Erhöhung der Produktionsflexibilität beiträgt, vgl. Altrogge, Günther: Flexibilität der Produktion, a.a.O., Sp. 605 und 610.
Zu denken ist hier etwa an die Substitution persönlicher Beratungsleistungen durch Informationsschriften oder den Einsatz dialogorientierter PC-Programme.
Kern, Werner: Industrielle Produktionswirtschaft, 4. Auflage, Stuttgart 1990, S. 23. Diese Vielfältigkeit im Personaleinsatz ermöglicht eine ausgeprägte, im Dienstleistungsbereich nahezu unverzichtbare Verbundproduktion.
Beamte sind in personellen Engpaßsituationen verpflichtet, über die regelmäßige Arbeitszeit hinaus Dienst zu leisten. Erst ab fünf geleisteten Überstunden pro Monat werden entsprechende Dienstbe- freiungen gewährt oder Zusatzvergütungen gezahlt. Zudem ist der Zahl von Überstunden aus besehaftigungspolitischen Gründen eine rechtliche Obergrenze gesetzt (vgl. Benz, Winfried: Öffentlicher Dienst, in: Chmielewicz, Klaus/Eichhorn, Peter (Hrsg.): HWÖ, Sp. 1202–1213, hier Sp. 1208). Bei Angestellten und Arbeitern ist die Ableistung von Menrstunden tarifrechtlich unterschiedlich geregelt.
Bei Angestellten wie Arbeitern des öffentlichen Dienstes ist Teilzeitbeschäftigung schon langbewährte Praxis (vgl. Brüning, Dirk P.: Teilzeitbeschäftigung und Leistungsfähigkeit des öffentlichen Dienstes, Köln u.a. 1983, S. 22). Teilzeitbeschäftigung für Beamte ist hingegen bislang nur aus familienpolitischen Gründen und in Zeiten hoher Arbeitslosigkeit befristet zugelassen (vgl. ebenda, S. 30).
Vgl. Müller, Matthias: Arbeits- und Zeitstudien als Mittel der Rationalisierung und Kalkulation im Bankbetrieb, Frankfurt und München 1976, S. 148ff.
Vgl. ebenda, S. 159ff; mit Bezug zum öffentlichen Sektor vgl. ebenso Vikas, Kurt: Controlling im Dienstleistungsbereich mit Grenzplankostenrechnung, Wiesbaden 1988, S. 52.
Müller, Matthias: Arbeits- und Zeitstudien, a.a.O., S. 159.
Hack, Hans: Personalwirtschaftliche Fragen bei der Haushaltskonsolidierung, in: KGSt-Bericht Nr. 15, Köln 1982, S. 7.
Vgl. ebenda, S. 7.
Vikas, Kurt: Controlling im Dienstleistungsbereich, a.a.O., S. 51.
Müller, Matthias: Arbeits- und Zeitstudien, a.a.O., S. 161.
Corsten, Hans: Die Produktion von Dienstleistungen, Grundzüge einer Produktionswirtschaftslehre des tertiären Sektors, Berlin 1985, S. 158.
Layer, Manfred: Kapazität: Begriff, Arten und Messung, in: Kern, Werner (Hrsg.): HWProd, Sp. 871–882, hier Sp. 873.
Vgl. Seelbach, Horst: Ablaufplanung bei Einzel- und Serienfertigung, in: Kern, Werner (Hrsg.): HWProd, Sp. 11–28, hier Sp. 23f.
Diese antinomische Beziehung wird noch überlagert vom Rechtmäßigkeitsprinzip, das insoweit als rahmengebend angesehen werden kann (vgl. auch Kapitel 4, Teil I. B 2.).
Während des Arbeitsvollzugs auftretende Fehlzeiten sind in der hier gebrauchten Begriffsfassung nicht enthalten. Diese Fehlzeitarten werden im nächsten Abschnitt (Ziffer 4. als die Leistungsintensität mindernde Faktoren behandelt.
Dagegen sind längerfristig auch hier Maßnahmen vorstellbar, etwa im Rahmen einer betrieblichen Gesundheitsplanung oder über motivationserhöhende Maßnahmen, die allerdings in öffentlichen Verwaltungen lediglich im immateriellen Bereich angesiedelt sein können.
Dabei ist keinesfalls eine nur kurzfristig zu erreichende maximale Arbeitsgeschwindigkeiten anzustreben, die, falls als Norm aufgestellt, nur Kontraproduktiv wirken kann (vgl. unten die Ausführungen zur optimalen Arbeitsintensität;.
“Unter der Intensität der Leistungserstellung ist die Ausbringung je Zeiteinheit zu verstehen” (Layer, Manfred: Kapazität, a.a.O., Sp. 879).
Zur Unterscheidung des arbeitswissenschaftlichen Begriffpaares Wirksamkeit und Intensität vgl. REFA: Methodenlenre des Arbeitsstudiums, Teil 2: Datenermittlung, 6. Auflage, München 1978, S. 129ff, insbesondere S. 132.
Vgl. zum Begriff der Verrichtungsqualität unten, Ziffer 6.
Vgl. hierzu 6. Kapitel, Teil I.C 2.
Eine Erhöhung der Menge an Hauptleistungen setzt Rationalisierungsmaßnahmen zur Steigerung der Effizienz, aber auch der Effektivität verwaltungsbetrieblicher Leistungsprozesse voraus. Die Frage nach der Effektivität (im Sinne des Funktionswertes) der produzierten Leistungen für die Erfüllung der Verwaltungsziele und -aufgaben wird hier in den Aufgabenbereich der Qualitätsoptimierung von Verwaltungsleistungen eingeordnet und dementsprechend unten, Ziffer 6, angesprochen.
Botta, Volkmar: Qualität und Qualitätsüberwachung, in: Kern, Werner (Hrsg.): HWProd, Sp. 1747–1756, hier Sp. 1748.
Ähnlich unterteilt Corsten die Dienstleistungsqualitäten in Verrichtungs- und Ergebnisqualitäten (vgl. hierzu ausführlich Corsten, Hans: Betriebswirtschaftslehre der Dienstleistungsunternehmungen -Einführung, München, Wien 1988, S. 116ff und derselbe: Die Produktion von Dienstleistungen, a.a.O., S. 122).
Die Funktionsqualität soll darüber Auskunft geben, inwieweit eine Leistung die von ihr zu fordernden Funktionen erfüllt (vgl. Botta, Volkmar: Qualität und Qualitätsüberwachung, a.a.O., Sp. 1749).
Auf den Zusammenhang von Leistungsdauer und Leistungsqualität weist etwa Berekoven hin (vgl. Berekoyen, Ludwig: Charakteristika und Erfolgsfaktoren des Dienstleistungsgeschäfts, in: Deutsche Marketingvereinigung e.V. (Hrsg.): Lotsendienst für Service-Märkte, Düsseldorf 1979, S. 75–102, hier S. 83).
Vgl. Kapitel 6, Teil III.
Zur verwaltungsbezogenen Darstellung des Instrumentes der Wertanalyse vgl. Verein Deutscher Ingenieure, VDI-Geseilschaft Produktionstechnik (ADB) und VDI-Gemeinschaftausschuß Wertanalyse (Hrsg.): Wertanalyse in Verwaltungen nach DIN 66 910, Führungs-, Planungs- und Arbeitskriterien, Düsseldorf 1978 sowie KGSt: Wertanalyse nach DIN 69 910 — Hinweise zur Anwendung in der Kommunalverwaltung, Bericht Nr. 12/1986, Köln 1986.
Kübel, Rolf: Unerschöpfliche Ressource Mensch, Vordruck, o.0.1989, S. 101.
Vgl. im verwaltungsbezogenen Überblick Reichard, Christoph: Betriebswirtschaftslehre der öffentlichen Verwaltung, 2. Auflage, Berlin und New York 1987, S. 266–280.
Vgl. allgemein zur Organisationsuntersuchung KGSt: Organisationsuntersuchungen in der Kommunalverwaltung, Gutachten, 5. Auflage, Köln 1977; kritisch zu der derzeitigen Durchführung und Verwertung Reichard, Christoph: Betriebswirtschaftslehre, a.a.O., S. 215.
Vgl. Kapitel 6, Teil I., C 2. und 4.
Müller, Matthias: Arbeits- und Zeitstudien, a.a.O., S. 138.
Klaus, Peter G.: Auf dem Weg zu einer Betriebswirtschaftslehre der Dienstleistungen: Der Interaktions-Ansatz, in: DBW, 44. Jg. (1984), Heft 3, S. 467–475, hier S. 474.
Vgl. 6. Kapitel, Teil I., B 5.
Vgl. Riebel, Paul: Die Elastizität des Betriebes, a.a.O., S. 12.
Der Beschäftigungsgrad wird abweichend von dieser Begriffsbeschreibung in der Literatur oft als das Verhältnis ausgelegt, das zwischen effektiver Kapazitätsnutzung und maximal möglicher Beschäftigung besteht (vgl. Heinrich, Lutz I./Pils, Manfred: Auslastungskontrolle, in: Kern, Werner (Hrsg.): HWProd, Sp. 230–239, hier Sp. 231). Dafür, daß die maximal mögliche Kapazität durch die momentan verfügbare Kapazität ersetzt wird, sprechen mindestens drei Gründe: Erstens sollten in die Kennzahl des Beschäftigungsgrades keine Verlustzeiten eingehen, die bereits in den Fehlzeitstatistiken berücksichtigt werden. Zweitens ist die maximal mögliche Beschäftigung des Personals für den Zeitraum eines Tages oder einer Woche aufgrund flexibler Arbeitsformen (gleitende Arbeitszeit) retrospektiv kaum mehr feststellbar. Und drittens entspricht in einem bestimmten Zeitpunkt die verfügbare Kapazität immer der maximal möglichen Kapazität.
Für Stellenleistungen, für deren Berechnung Planzeiten verwendet werden, wurde die Bezeichnung Stellen-Soll-Leistungen gewählt (vgl. 6. Kapitel, Teil I., B 5. sowie die Abbildung 6–3).
Gegen eine Unterscheidung von Beschäftigungsgrad und Kapazitätsausnutzungsgrad und für eine synonyme Verwendung der Begriffe spricht sich Schmalenbach aus (vgl. Schmalenbach, Eugen: Kostenrechnung und Preispolitik, 8. Auflage, Köln und Opladen 1963, S. 44).
Sind verkehrsbedingte Wartezeiten nicht in die Planzeiten eingegangen, sollte je nach zeitlichem Gewicht personenbezogener Dienstleistungen an den Kapazitätsleistungen des Personals von einem noch geringeren Normwert der maximal möglichen Auslastung ausgegangen werden. Für die Bemessung im Einzelfall empfiehlt sich die Entwicklung einer Leistungsstellenkategorisierung, die eine einfache Zuordnung anhand weniger Kriterien erlaubt und für jede Kategorie einen approximativen Prozentsatz vorsieht.
Zur Möglichkeit der Tagesabrechnung vgl. Scholz, Konrad/Schäfer, Willfried: Richt-, Ziel- und Standardzeiten bei Angestelltentätigkeiten, Köln 1972, S. 91ff.
Vgl. ähnlich Semper, Lothar: Produktivitätsanalysen für kommunale Dienstleistungen — Theoretische Grundlagen und empirische Ergebnisse, Diss. Augsburg 1982, S. 66f.
Demgegenüber fällt die Eignung der bislang etablierten Kostenrechnungssysteme für Zwecke der Wirtschaftlichkeitskontrolle im Verwaltungsbereich deutlich ab. In der Kostenrechnung werden Informationen über Bereitschaftsleistungen, aber auch Produktionsleistungen der Personalpotentiale allenfalls in Wertgrößen verkürzt dargestellt. Weiterhin werden die Personalkosten von der Kostenrechnung im System der Vollkosten- und Nettoergebnisrechnung nicht einmal nach abgegebenen Endkombinationen und nicht genutzten Vorkombinationen (z.B. die Bereitstellung des dienstbereiten Personals) differenziert. Hierzu “reicht die Methodik dieses Instrumentariums üblicherweise nicht aus.” (Kern, Werner: Aufgaben und Dimensionen von Kapazitätsrechnungen, in: Ahlert, Klaus-Peter Franz/Göppl, Hermann (Hrsg.): Finanz- und Rechnungswesen als Führungsinstrument, Festschrift für Herbert Vorbaum zum 65. Geburtstag, Wiesbaden 1990, S. 221–235, hier S. 226f).
Vgl. dazu auch die obigen Ausführungen zum Einsatzspektrum der Leistungsrechnung (6. Kapitel, Teil I. D). Vgl. in diesem Sinne auch Weber: “Die Verantwortlichen brauchen nur wenig Kosteninformationen zur Steuerung ihrer Bereiche. Wesentliche Bedeutung erlangen für sie vielmehr Leistungsdaten, die ihnen laufend Auskunft über die bestimmungsgemäße Nutzung der Anlagen (besser: der Kapazitäten, d.Verf.) geben”. Auch privatwirtschaftlichen Unternehmen empfiehlt Weber in solchen Konstellationen “die laufende Kostenrechnung in Umfang und Genauigkeit erheblich einzuschränken, dafür aber eine aussagefähige, differenzierte, nicht nur auf Kostenverrechnungsaufgaben ausgerichtete Leistungsrechnung zu implementieren.” (Weber, Jürgen: Kostenrechnung — mehr als nur eine Pflichtübung, in: Blick durch die Wirtschaft, Nr. 175 vom 11.9.1991, S. 7).
Vgl., im einzelnen die Aufzählung der Zwecke einer controllingorientierten Kostenrechnung für öffentliche Verwaltungen in Kapitel 6, Teil II. A.
Deutsches Institut für Normung e.V. (Hrsg.): Projektmanagement — Begriffe — DIN 69 901, Berlin, Köln 1980. Vgl. zu modifizierenden Definitionen auch Guthoff, Jens: Bewertungsmöglichkeiten von Planungsmethoden des Projektmanagements im Hochbau und die Ableitung des adaptiven Projektmanagements, Diss., Kassel 1986, S. 18–21 und
Reschke, Hasso: Proiektmanagement für die öffentliche Verwaltung, in: Goller, Jost/Maack, Heinrich/Müller-Hedrich, Bernd (Hrsg.): Verwaltungsmanagement, Loseblattsammlung, Stuttgart 1989ff, Teil B, Kapitel 3.1., S. 2.
Vgl. ebenda, S. 2. Zu weiteren Projektartengliederungen vgl. Richard, Hans: Projektmanagement mit Systemdenken, Frankfurt u.a. 1988, S. 7f und
Wildemann, Horst: Kostenprognosen bei Großprojekten, Stuttgart 1982, S. 26ff.
In Einzelfällen kann sich aus taktischen oder politischen Gründen eine abweichende Gewichtung der Ziele ergeben. So stand bei den ersten Weltraumprojekten das Terminziel in Verbindung mit dem Leistungsziel obenan, Kostenziele wurden als nachrangig angesehen. Zum Verhältnis von Kostenzielen zu Termin- und Leistungszielen vgl. Schelle, Heinz: Projektkostenschätzung — Methoden zur Schätzung der Kosten komplexer Vorhaben und Ratschläge für die Praxis der Kostenschätzung, in: Goller, Jost/Maack, Heinnch/Müller-Hedrich, Bernd (Hrsg.): Verwaltungsmanagement, Loseblattsammlung, Stuttgart 1989ff, Teil B, Kapitel 3.2., S. 2f sowie Wildemann, Horst: Kostenprognosen bei Großprojekten, a.a.O., S. 33ff.
Vgl. in diesem Sinne auch KGSt: Bauinvestitionscontrolling zur Vermeidung von Baukostenüberschreitungen und unwirtschaftlichem Bauen, Teil 1: Entscheidungsorganisation und begleitende Wirtschaftlichkeitsprüfung, Bericht Nr. 12/1985, Köln 1985, S. 6.
Die Erarbeitung erfolgte in KGSt-Seminaren mit Beteiligung von Baudezernenten und Kämmerern (vgl. ebenda, S. 6f). Vgl. zu Mängeln in der Projektplanung und -abwicklung auch Bergmann, Rolf: Projektmanagement und Projekt-Controlling von Großprojekten, in: Archiv PF 2/1985, S. 118–124, hier S. 118f.
Vgl. in diesem Sinne auch Horváth: “Projektcontrolling betrifft die Mitwirkung des Controllers in Projekten beliebiger Art... Der Controller ist hier kein Projektmanager, sondern unterstützt diesen bei seiner Arbeit.” (Horváth, Péter: Controlling, 5. Auflage, München 1994, S. 837).
Guthoff, Jens: Planungsmethoden des Projektmanagements, a.a.O., S. 33.
Vgl. zu unterschiedlichen Projekt-Phaseneinteilungen Reschke, Hasso/Svoboda, M.: Projekt-management — Konzeptionelle Grundlagen, 2. Auflage, München 1984, S. 52 und
Madauss, Bernd J.: Projektmanagement — Ein Handbuch für Industriebetriebe, Unternehmensberater und Behörden, Stuttgart 1984, S. 64ff.
Vgl. Reschke, Hasso: Projektmanagement für die öffentliche Verwaltung, a.a.O., S. 5.
Im Flugzeugbau sind etwa nach dem Abschluß der Konzeptphase bereits 70% des Projektvolumens festgelegt (vgl. Schelle, Heinz: Projektkostenschätzung, a.a.O., S. 14). Nach Wildemann sind schon mit dem Ende der Konzeptionsphase — also noch vor das Projektdesign und die Konstruktion aufgenommen wird — 75% des Kostenvolumens von Großprojekten festgelegt
(vgl. Wildemann, Horst: Kostenprognosen bei Großprojekten, a.a.O., S. 44 und 109).
Sack, Erwin/Rembold, Gerhard: Bauinvestitionscontrolling in Karlsruhe: Systematik und Praxis, in: Braun, Günther E./Bozem, Karlheinz (Hrsg.): Controlling im kommunalen Bereich, München 1990, S. 150–161, hier S. 157.
Reschke, Hasso: Projektmanagement für die öffentliche Verwaltung, a.a.O., S. 14.
Vgl. ebenda, S. 14.
Zum Vertragsmanagement in Projekten vgl. allgemein Madauss, Bernd J.: Projektmanagement, a.a.O., S. 316–327.
KGSt: Bauinvestitionscontrolling, a.a.O., S. 26 (Fettdruck des Verf.). Zur rechtlichen Zulässigkeit solcher Submissionsregeln vgl. ebenda, S. 26f. (Der Begriff ‘Submission’ steht hier für ‘Ausschreibung’).
Ebenda, S. 26.
Zu positiven Ergebnissen der Anwendung der “60%-Submissionsreger vgl. ebenda, S. 26f und 38–40.
Vgl. dazu die generellen Ausführungen in Kapitel 5, Teil II. und III. B 1. sowie zu den Aufgaben des Verwaltungs-Controlling in der Kontrollphase des Führungsprozesses (Kapitel 5, Teil V.).
Vgl. KGSt: Bauinvestitionscontrolling, a.a.O., S. 16.
Reschke, Hasso: Projektmanagement für die öffentliche Verwaltung, a.a.O., S. 15.
Ebenda, S. 16.
Vgl. ebenda, S. 16.
Vgl. etwa Madauss, Bernd J.: Projektmanagement, a.a.O., S. 99ff; Kupper, Hubert: Zur Kunst der Projektsteuerung, 4. Auflage, München, Wien 1986, S. 56–66;
Bundesminister für Forschung und Technologie (Hrsg.): Kommunales Projektmanagement — Ein Handbuch zur Planung und Durchführung von Projekten, Köln u.a. 1977, S. 39–53 und
Reschke, Hasso: Projektmanagement für die öffentliche Verwaltung, a.a.O., S. 15–19.
Vgl. in diesem Sinne auch Horváth, Péter: Controlling, a.a.O., S. 837.
Vgl. dazu im einzelnen den Vorschlag in KGSt: Bauinvestitionscontrolling, a.a.O., S. 18f (im Gegensatz zu dem hier gemachten Vorschlag will die KGSt allerdings auch aie formellen Aufgaben der jeweils materiell führenden Instanz übertragen und dem Projekt-Controlling nur eine begleitende Wirtschaftlichkeitskontrolle überantworten).
Dieser Terminus wird etwa bereits von der Osnabrücker Kommunalverwaltung verwandt (vgl. Hoffmann, Siegfried: Zentrales und dezentrales Controlling in der Stadt Osnabrück, in: Braun, Günther E./Bozem, Karlheinz (Hrsg.): Controlling im kommunalen Bereich, München 1990, S. 30–43, hier S. 34 und 37). Weitere für eine derartige Instanz bereits verwandte Bezeichnungen sind Projektprüfungsgruppe, kleine Beigeordnetenkonferenz oder Investitionskonferenz (vgl. KGSt: Bauinvesti-tionscontrolling, a.a.O., S. 18).
Als weitere — wohl ebenfalls erfolgreiche — Variante wählte eine Kommune eine gemeinsame Stabsstelle von Bau- und Finanzdezernat (vgl. Dragmanli, Lars Erhan: Investitionskontrolle der Stadt Karlsruhe, in: Weber, Jürgen/Tylkowski, Otto (Hrsg.): Controlling in öffentlichen Institutionen: Konzepte -Instrumente — Entwicklungen, Stuttgart 1989, S. 123–156, hier S. 126 und 128).
Zum Informationsmanagement im Projekt vgl. ausführlich Madauss, Bernd J.: Projektmanagement, a.a.O., 283ff.
Vgl. etwa die Programmübersicht mit teilweiser Programmbeurteilung bei Mahnke, Hans: Projektmanagement mit dem PC, Würzburg 1987.
Vgl. zu diesem Ansatz Schelle, Heinz: Projektkostenschätzung, a.a.O., S. 10–13.
Vgl. dazu oben, Teil II. B 1.
Hier kommt deutlich zum Ausdruck, daß wegen der vielfachen interdependenten Relationen zwischen den Elementen des Systems “Projekt” auch schon kleine Abweichungen gegenüber der Projektplanung beträchtliche Änderungsbedarfe auslösen können. Selbstverständlich ist aber auch der umgekehrte Fall denkbar, daß nämlich Abweichungen durch vorgesehene Puffer aufzufangen sind und keinerlei Anderungsbedarf hervorrufen.
Vgl. die Beispiele bei Richard, Hans: Projektmanagement mit Systemdenken, a.a.O., S. 135–146.
Vgl. etwa die projektbezogenen Formularmuster bei Bundesminister für Forschung und Technologie (Hrsg.): Kommunales Projektmanagement, a.a.O., S. 173ff und Steinberg, Claus: Projektmanagement in der Praxis — Organisation, Formularmuster, Textbausteine, Düsseldorf, Stuttgart 1990.
Vgl. Reschke, Hasso: Proiektmanagement für die öffentliche Verwaltung, a.a.O., S. 7 und
Bundesminister für Forschung und Technologie (Hrsg.): Kommunales Projektmanagement, a.a.O., S. 151ff.
Vgl. kritisch dazu Seibt, Dietrich: Projektplanung, in: Szyperski, Norbert (Hrsg.): HWPlan, Sp. 1665–1678, hier Sp. 1667.
Vgl. ebenda, Sp. 1669.
Vgl. Madauss, Bernd J.: Projektmanagement, a.a.O., S. 189.
Reschke, Hasso: Projektmanagement für die öffentliche Verwaltung, a.a.O., S. 9.
Vgl. etwa die Übersicht bei Groh, Helmut/Gutsch, Roland W.: Netzplantechnik — Eine Anleitung zum Projektmanagement für Studium und Praxis, 3. Auflage, Düsseldorf 1982, S. 127.
Reinermann, Heinrich: Stichwort “Netzplantechnik”, in: Eichhorn, Peter u.a. (Hrsg.): Verwaltungslexikon, Baden-Baden 1985, S. 637–640, hier S. 638. Vgl. zu diesen verbreitetsten Varianten der Netzplantechnik, CPM (Critical Path Method), MPM (Metra Potential Method) und PERT (Program Evaluation and Review Technique) etwa den knappen Überblick bei Mahnke, Hans: Projektmanagement mit dem PC, a.a.O., S. Í3–25.
Schelle, Heinz: Projektkostenschätzung, a.a.O., S. 5f.
Vgl. ebenda, S. 6–8.
Vgl. ebenda, S. 8–13. Vgl. eingehend zur Formulierung von Kostenprognosemodellen Wildemann, Horst: Kostenprognosen bei Großprojekten, a.a.O., S. 123ff.
Männel, Wolfgang: Anpassung der Kostenrechnung an moderne Unternehmensstrukturen, in: Männel, Wolfgang (Hrsg!): Handbuch Kostenrechnung, Wiesbaden 1992, S. 105–137, hier S. 130.
Vgl. ausführlicher dazu KGSt: Bauinvestitionscontrolling, a.a.O., S. 20–25.
Vgl. dazu Reschke, Hasso: Projektmanagement für die öffentliche Verwaltung, a.a.O., S. 10 und ausführlich Rensing, Otger: Zahlungsorientierte Projektzeitplanung, Münster 1984.
Vgl. etwa die exemplarischen Formulare eines Projekt-Monatsberichtes mit den Dimensionen Verlauf, Termin und Kosten bei Steinberg, Claus: Projektmanagement, a.a.O., S. 30f.
Reschke, Hasso: Projektmanagement für die öffentliche Verwaltung, a.a.O., S. 11.
Madauss, Bernd J.: Projektmanagement, a.a.O., S. 220.
Dieser pagatorische Ansatz entspricht dem in der öffentlichen Verwaltung ohnehin praktizierten kameralistischen Rechnungsstil.
Vgl. Reschke, Hasso: Projektmanagement für die öffentliche Verwaltung, a.a.O., S. 12.
Vgl. dazu etwa das Formularmuster eines Projektabschlußberichts bei Steinberg, Claus: Projektmanagement, a.a.O., S. 39.
Vgl. O.V.: Stichwort “Beteiligung”, in: Eichhorn, Peter u.a. (Hrsg.): Verwaltungslexikon, Baden-Baden 1985, S. 614. Vgl. dagegen den engeren Beteiligungsbegriff des HOB (definiert m § 271 HGB).
Zu anderen Rechtsformen, an denen eine öffentliche Beteiligung bestehen kann vgl. Chmielewicz, Klaus: Öffentliche Unternehmen, in: Chmielewicz, Klaus/Eichhorn, Peter (Hrsg.): HWÖ, Sp. 1093–1105, hier insbes. Sp. 1094f. Bei der GmbH soll in den weiteren Ausführungen davon ausgegangen werden, daß im Gesellschaftsvertrag ein Aufsichtsrat vorgesehen ist.
Zu weiteren Differenzierungsmöglichkeiten vgl. ebenda, Sp. 1094f.
Vgl. § 8 Abs. 2 des Gesetzes über die Finanzstatistik i.d.F. vom 11. 6.1980 (BGBl. I, S. 673).
Chmielewicz, Klaus: Öffentliche Unternehmen, a.a.O., insbes. Sp. 1095.
Vgl. KGSt: Kommunale Beteiligungen II: Organisation der Beteiligungsverwaltung, Bericht Nr. 9/1985, Köln 1985, S. 5.
Vgl. Haeseler, Herbert R.: Gemischtwirtschaftliche Unternehmen, in: Chmielewicz, Klaus/Eichhorn, Peter (Hrsg.): HWÖ, Sp. 479–485, hier insbes. Sp. 479f.
Schuppert, Gunnar Folke: Zur Kontrollierbarkeit öffentlicher Unternehmen — Normative Zielvorgaben und ihre praktische Erfüllung, in: ZögU, Band 8, Heft 3/1985, S. 310–332, hier S. 311 mit weiteren Literaturhinweisen.
Genau genommen handelt es sich um einen Unterfall der aus der allgemeinen Betriebswirtschaftslehre bekannten Instrumentalfunktion i.w.S., wonach ein Unternehmen nicht zum Selbstzweck existiert, sondern stets “Hilfsmittel zur Erreichung von Zielen derer, die Verfügungsmacht über sie haben” (Boos, Franz/Krönes, Gerhard: Die Instrumentalfunktion öffentlicher Unternehmen — Hauptprobleme und Lösungsansätze, in: ZögU, Band 13, Heft 2/1990, S. 141–157, hier S. 141).
Vgl. zur tnstrumentalfunktion i.w.S. Schmidt, Ralf-Bodo: Die Instrumentalfunktion der Unternehmung -Methodische Perspektiven zur betriebswirtschaftlichen Forschung, in: ZfbF, 1967, S. 233–245.
Vgl. Thiemeyer, Theo: Wirtschaftslehre öffentlicher Betriebe, Reinbek bei Hamburg 1975, S. 28 und Thiemeyer, Theo: Instrumentalfunktion öffentlicher Unternehmen, in: Chmielewicz, Klaus/Eichhorn, Peter (Hrsg.): HWÖ, Sp. 672–683, hier insbes. 672ff.
Vgl. Budäus, Dietrich: Probleme der Beteiligungsverwaltung der öffentlichen Hand bei der Durchsetzung von Eigentümerinteressen unter besonderer Berücksichtigung der Aktiengesellschaft, Diskussionsbeiträge zur Führung privater und öffentlicher Organisationen Nr. 13, Hamburg 1988, S. 2–4.
Hier kann nur auf quantitative Indikatoren und nicht auf qualitative Größen wie etwa Versorgungssicherheit, sozialer Frieden oder Lebensqualität eingegangen werden.
Vgl. zur problematischen statistischen Erfassung der öffentlichen Unternehmen Europäischer Zentralverband der öffentlichen Wirtschaft (CEEP) (Hrsg.): Die öffentliche Wirtschaft in der Europäischen Gemeinschaft, CEEP-Jahrbuch 1987, Brüssel und Berlin 1987, S. 30f.
Die Anzahl der Bundesbeteiligungen sank von über 1000 (1982) bis Ende der achziger Jahre auf unter 500 (vgl. die seit 1973 jährlich herausgegebenen Berichte des Bundesministers für Finanzen (Hrsg.): Beteiligungen des Bundes, Bonn). Zur historischen Entwicklung der Bundesunternehmen vgl. etwa Knauss, Fritz: Bundesunternehmen, in: Chmielewicz, Klaus/Eichhorn, Peter (Hrsg.): HWÖ, Sp. 209–224, hier Sp. 210.
Vgl. Janson, Bernd: Landesverwaltungen, in: Chmielewicz, Klaus/Eichhorn, Peter (Hrsg.): Handwörterbuch der Öffentlichen Betriebswirtschaft, Stuttgart 1989, Sp. 873–884, insbes. Sp. 883: “Die relativ spärlichen Äußerungen zu Landesunternehmen ... dürfen als Hinweis für eine geringe wirtschaftspolitische Bedeutung von Landesunternehmen angesehen werden.”
“In vielen Städten entfallen auf sie (die Beteiligungsunternehmen, d.Verf.) über 30% aller kommunalen Ausgaben, Investitionen oder Beschäftigten” (KGSt: Kommunale Beteiligungen II, a.a.O., S. 5). In Duisburg etwa waren 1983 von 16.574 städtischen Mitarbeitern 7.107 bei Beteiligungsunternehmen beschäftigt, von dem Investitionsvolumen in Höhe von 551 Millionen DM entfielen 244 Millionen DM (44%) auf die Beteiligungsunternehmen (vgl. KGSt: Kommunale Beteiligungen I: Steuerung und Kontrolle der Beteiligungen, Bericht Nr. 8/1985, Köln 1985, S. 27).
Dazu ist anzumerken, daß in einem Stadtstaat erst die zutage getretenen eklatanten Mißstände dazu führten, Gedanken über eine systematische Beteiligungspoutik und über die für ihre Durchsetzung notwendigen Instrumente anzustellen. Auslöser war “das finanzielle Fiasko aus den Engagements der städtischen Hamburger Stadtentwicklunesgesellschaft mit Wohnungsbau in Persien und des Betriebes des Kreuzfahrtschiffes MS Astor” (Dieckmann, Rudolf: Steuerung der öffentlichen Unternehmen der Freien und Hansestadt Hamburg durch die Stadt, in: Braun, Günther E./Bozem, Karlheinz (Hrsg.): Controlling im kommunalen Bereich, München 1990, S. 286–304, hier S. 292). Vgl. im einzelnen Parlamentarischer Untersuchungsausschuß zum Persien-Engagement der Hamburger Stadtentwicklungsgesellschaft: Bericht vom 3.5.1982, in: Bürgerschaftsarucksache 9/4545,
Anlage 1 sowie Schuppert, Gunnar Folke: Zur Kontrollierbarkeit öffentlicher Unternehmen, Verwaltungswissenschaftliches Gutachten für die Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg, in: Bürgerschaftsdrucksache 9/1545, Anlage 1.
Janson, Bernd: Landesverwaltungen, in: Chmielewicz, Klaus/Eichhorn, Peter (Hrsg.): Handwörterbuch der Öffentlichen Betriebswirtschaft, Stuttgart 1989, Sp. 873–884, hier Sp. 883.
KGSt: Kommunale Beteiligungen II, a.a.O., S. 5.
Im Bereich der Beteiligungsverwaltung des Bundes bestehen immerhin einige Ansätze für eine zielorientierte Steuerung. Vgl. dazu Janson, Bernd: Rechtsformen öffentlicher Unternehmen in der Europäischen Gemeinschaft, Baden-Baden 1980, S. 237ff und
Knauss, Fritz: Unternehmen und Sondervermögen der öffentlichen Hand: Zum “wichtigen Bundesinteresse” und zur Privatisierung von Bundesbeteiligungen, Arbeitspapier des Schwerpunktes Finanzwissenschaft/Betriebswirtschaftliche Steuerlehre der Universität Trier, Trier 1989, S. 6f.
Vgl. Boos, Franz/Krönes, Gerhard: Die Instrumentalfunktion öffentlicher Unternehmen, a.a.O., S. 148–150.
Budäus, Dietrich: Controlling als Ansatz zur Operationalisierung der Instrumentalfunktion öffentlicher Unternehmen, in: ZögU, Heft 2/1984, S. 143–162, hier S. 144. Budäus führt hier jeweils Beispiele an.
Vgl. dazu ausführlich Gesellschaft für öffentliche Wirtschaft und Gemeinwirtschaft (Hrsg.): Kontrolle öffentlicher Unternehmen, Band 1, Baden-Baden 1980 und Band 2, Baden-Baden 1982.
Wegen der Spezifika für kommunale Beteiligungen vgl. KGSt: Kommunale Beteiligungen V: Prüfung der Beteiligungen, Bericht Nr. 15/1988, Köln 1988 und Bolsenkötter, Heinz: Überwachung bei kommunalen Unternehmen, in: Gesellschaft für öffentliche Wirtschaft und Gemeinwirtschaft (Hrsg.): Kontrolle öffentlicher Unternehmen, Band 1, Baden-Baden 1980, S. 89–115.
Fachausschuß für kommunales Prüfungswesen des Instituts der Wirtschaftsprüfer e.V.: Fragenkatalog zur Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung und wirtschaftlich bedeutsamer Sachverhalte im Rahmen der Janresabschlußprüfung bei kommunalen Wirtschaftsbetrieben, in: Fachnachrichten des Instituts der Wirtschaftsprüfer e.V., Düsseldorf 1978 S. 64ff und 1982 S. 334ff (hier zitiert aus dem auszugsweisen Abdruck in KGSt: Kommunale Beteiligungen V, a.a.O., S. 56).
Trotz dieser Einschränkungen können die Prüfungen nach § 53 HGrG, die entsprechend auch für Landes- und Kommunalbeteiligungen zur Anwendung kommen, wichtige Erkenntnisse für die Trägerkörperschaften ergeben. Dies setzt allerdings voraus, daß von der Trägerkörperschaft nicht nur das formelmäßige Testat des Abschlußprüfers, sondern auch die materiellen Verbesserungsvorschläge des Prüfungsberichtes zur Kenntnis genommen werden und dieser nicht ungelesen in die Registratur geht. Vgl. auch unten (Teil III. B 3.).
Vgl. Knauss, Fritz: Zur Kontrolle der Beteiligungen der Bundesrepublik Deutschland und ihrer Sondervermögen, in: Gesellschaft für öffentliche Wirtschaft und Gemeinwirtschaft (Hrsg.): Kontrolle öffentlicher Unternehmen, Band 1, Baden-Baden 1980, S. 56.
Dazu auch Forster, Karl-Heinz: Staatliche Finanzkontrolle und private Wirtschaftsprüfung, in: Zavelberg, Heinz Günter (Hrsg.): Die Kontrolle der Staatsfinanzen — Geschichte und Gegenwart, Berlin 1989, S. 115–143, hier insbes. S. 137.
Piduch, Erwin Adolf: Bundeshaushaltsrecht, Kommentar, Loseblattsammlung, Stuttgart u.a. 1969ff, Teil V: Rechnungsprüfung, Anmerkung 2 zu § 92 BHO.
Ebenda.
Für die Landesbeteiligungen bestehen analoge Regelungen (vgl. ebenda, Anhang zu § 92 BHO). Zur kommunalen Rechnungsprüfung bei Beteiligungen der Kommunen vgl. KGSt: Kommunale Beteiligungen V, a.a.O., S. 37ff.
Schmidt, Andreas: Beteiligungscontrolling — Wie man seine Tochtergesellschaften organisatorisch in den Griff bekommt, in: Controlling, Heft 5/1989, S. 270–275, hier S. 271.
Vgl. dazu Budäus, Dietrich: Controlling als Ansatz zur Operationalisierung der Instrumentalfunktion, a.a.O., S. 152–154.
Vgl. dazu Schuppert, Gunnar Folke: Zur Kontrollierbarkeit öffentlicher Unternehmen, a.a.O., S. 310–332.
Vgl. Budäus, Dietrich: Controlling als Ansatz zur Operationalisierung der Instrumentalfunktion, a.a.O., S. 143–162, hier S. 154f.
Vgl. eingehender die nachfolgenden Ausführungen sowie Kapitel 8 zu den Determinanten der aufbauorganisatorischen Einbindung des Verwaltungs-Controlling.
Vgl. zu einem ähnlichen Katalog KGSt: Kommunale Beteiligungen II, a.a.O., S. 11ff.
Vgl. dazu auch die auf den kommunalen Bereich bezogenen Ausführungen bei KGSt, ebenda, S. 7ff.
Vgl. zu den Haushaltsangelegenheiten im Rahmen der kommunalen Beteiligungsverwaltung KGSt, ebenda, S. 9.
KGSt: Kommunale Beteiligungen I: Steuerung und Kontrolle der Beteiligungen, Bericht Nr. 8/1985, Köln 1985, S. 18 (Fettdruck des Verf.).
Vgl. ebenda, S. 22.
Vgl. zu den Vor- und Nachteilen von Verwaltungsangehörigen als Geschäftsführungsmitglieder von kommunalen Beteiligungs-GmbHs KGSt, ebenda, S. 15.
Vgl. ebenda, S. 10; KGSt: Kommunale Beteiligungen III: Verselbständigung kommunaler Einrichtungen? (Entscheidungshilfen), Bericht Nr. 7/1986, Köln 1986, S. 16f und KGSt: Kommunale Beteiligungen IV: Verselbständigung kommunaler Einrichtungen? (Arbeitshilfen), Bericht Nr. 8/1986, Köln 1986, S. 131–134 (Anlage 13).
Vgl. kritisch zu fiskalischen Motiven für das Halten öffentlicher Beteiligungen Eckert, Karlheinz: Kontrolle öffentlicher Unternehmen der Länder — Lösungsansätze, in: Gesellschaft für öffentliche Wirtschaft und Gemeinwirtschaft (Hrsg.): Kontrolle öffentlicher Unternehmen, Band 1, Baden-Baden 1980, insbes. S. 77f.
KGSt: Kommunale Beteiligungen I, a.a.O., S. 17 (Fettdruck des Verf.).
Vgl. dazu den exemplarischen Katalog bei KGSt: Kommunale Beteiligungen IV: Verselbständigung kommunaler Einrichtungen? (Arbeitshilfen), Bericht Nr. 8/1986, Köln 1986, S. 139 (Anlage 16). Anlage 15 (ebenda, S. 137f) enthält zwei Beispiele für Zuständigkeitskataloge für den Aufsichtsrat einer kommunalen GmbH: Der erste Katalog ergibt eine weitestmögliche Bindung der Geschäftsführung im Innenverhältnis, der zweite Katalog fuhrt dagegen zu einer vergleichsweise großen Entscheidungsfreiheit der Geschäftsführung und damit zu einer weitgehenden Unabhängigkeit der GmbH.
Vgl. Dieckmann, Rudolf: Steuerung der öffentlichen Unternehmen der Freien und Hansestadt Hamburg durch die Stadt, in: Braun, Günther E./Bozem, Karlheinz (Hrsg.): Controlling im kommunalen Bereich, München 1990, S. 286–304, hier S. 293.
Vgl. Schuppert, Gunnar Folke: Zur Kontrollierbarkeit öffentlicher Unternehmen, a.a.O., S. 314–326.
Ebenda, S. 316. Schuppert führt hier (S. 316–319) auch das authentische Beispiel einer Verkehrs-AG an, die etliche “betriebsfremde oder betriebsentfernte” Beteiligungen einging.
Ebenda, S. 324.
Vgl. ebenso KGSt: Kommunale Beteiligungen I, a.a.O., S. 8 und 13.
Vgl. Thiemeyer, Theo/Oettle, Karl: Thesen über die Unterschiede zwischen privat-unternehmerischen und öffentlich-wirtschaftlichen Zielsetzungen, in: Die öffentliche Wirtschaft, 18. Jg., 1969, S. 7 und
Schuppert, Gunnar Folke: Zur Kontrollierbarkeit öffentlicher Unternehmen, a.a.O., S. 331.
Ebenda, S. 330.
Ebenda, S. 331.
Vgl. etwa Dieckmann, Rudolf: Steuerung der öffentlichen Unternehmen, a.a.O., S. 293–296.
In Abwandlung eines Beispiels zur Unterscheidung von Steuerungs- und Kontrollbereichen der kommunalen Beteiligungspolitik bei KGSt: Kommunale Beteiligungen I, a.a.O., S. 8.
So hat die Geschäftsführung der Hamburger Stadtentwicklungsgesellschaft den § 2 des Gesellschaftsvertrages (“Gegenstand des Unternehmens ist die Vorbereitung und Durchführung von Stadtentwicklungsmaßnahmen sowie der Bau oder die Betreuung von nicht überwiegend zu Wohnzwecken bestimmten baulichen Anlagen”) derartig frei interpretiert, daß sie Schulen und 6.600 Offizierswohnungen im Iran baute. Befremden muß, daß die Reaktion auf die festgestellten Diskrepanzen eine Änderung des Gesellschaftsvertrages war, die auf eine Legitimierung des Status Quo anstatt auf die Beseitigung der Mißstände abzielte (§ 2 neu: “... Vorbereitung und Durchführung sowie Betreuung von Bauvornaben aller Art, insbesondere von Maßnahmen der Stadterneuerung”) (vgl. zu dem Vorgang Schuppert, Gunnar Folke: Zur Kontrollierbarkeit öffentlicher Unternehmen, a.a.O., S. 321–323).
Vgl. dazu auch die allgemeinen Ausführungen zu den Zieldimensionen in ihrer Bedeutung für den öffentlichen Bereich in Kapitel 5, Teil II.
Genannt seien zu ersteren nur die vielfältigen Maßnahmen zur Bildung oder Auflösung stiller Reserven und zu letzteren nur die Variation des kalkulatorischen Zinssatzes oder der Abschreibungs-modalitäten.
Vgl. zur Gefahr von Zielkonflikten aufgrund inkonsistenter Finanzzielvorgaben Männel, Wolfgang: Durch inkonsistente Zielvorgaben sowie durch Kosten- und Leistungsverbundenheiten bedingte Zielkonflikte in Mensabetrieben, in: Bohr, K./Drukarczyk, J./Scherrer, G. (Hrsg.): Unternehmensverfassung als Problem der Betriebswirtschaftslehre, Regensburg 1981, S. 371–403, hier insbes. 379–390 sowie Weber, Jürgen: Zielorientiertes Rechnungswesen öffentlicher Betriebe — dargestellt am Beispiel von Studentenwerken, Baden-Baden 1983, S. 268ff.
Schuppert, Gunnar Folke: Zur Kontrollierbarkeit öffentlicher Unternehmen, a.a.O., S. 331.
Vgl. ähnlich auch Budäus, Dietrich: Controlling als Ansatz zur Operationalisierung der Instrumentalfunktion, a.a.O., S. 152 und
Püttner, Günter: Öffentliche Unternenmen als Instrumente staatlicher Politik, in: Die öffentliche Verwaltung, 36. Jg. (1983), Heft 17, S. 697–704, hier S. 703.
Vgl. die Ausführungen im vorangehenden Abschnitt 1. und im nachfolgenden Abschnitt 3.
Vgl. zum Geltungsbereich und zu den Elementen des Wirtschaftsplanes Hamel, Winfried: Wirtschaftspläne, in: Chmielewicz, Klaus/Eichhorn, Peter (Hrsg.): HWÖ, Sp. 1819–1824, hier insbes. Sp. 1819–1822.
Vgl. KGSt: Kommunale Beteiligungen I, a.a.O., S. 21.
Dieckmann, Rudolf: Steuerung der öffentlichen Unternehmen, a.a.O., S. 297.
Es ist zweckmäßig, in der Satzung bzw. im Gesellschaftsvertrag verbindlich zu regeln, daß der Vorstand bzw. die Geschäftsführung jährlich den Auftrag zur Erweiterten Jahresabschlußprüfiing erteilen (vgl. auch KGSt: Kommunale Beteiligungen V, a.a.O., S. 29f).
Vgl. zur Reichweite der Erweiterten Prüfung nach § 53 HGrG den einschlägigen Fragenkatalog des Fachausschuß’ für kommunales Prüfungswesen des Instituts der Wirtschaftsprüfer e.V.: Fragenkatalog zur Prüfung der Ordnungsmäßigkeit, a.a.O., 1978 S. 64ff und 1982 S. 334ff (auszugsweise abgedruckt in KGSt: Kommunale Beteiligungen V, a.a.O., S. 56–64).
Daran ändert auch die Tatsache nichts, daß die Prüfung im Detail auch Zweckmäßigkeitsfragen beinhaltet (“Ist das bestehende Rechnungswesen zweckmäßig?”). Vgl. dazu Fachausschuß für kommunales Prüfungswesen des Instituts der Wirtschaftsprüfer e.V.: Fragenkatalog zur Prüfung der Ordnungsmäßigkeit, a.a.O., 1978 S. 64ff und 1982 S. 334ff (hier zitiert aus dem auszugsweisen Abdruck in KGSt: Kommunale Beteiligungen V, a.a.O., S. 58).
Teil aa) zeigt dagegen eine detaillierte Variante des Spaltenaufbaus mit Ist- und Plan-Werten in DM sowie der prozentualen Abweichung. Die Unterscheidung; von laufender Rechnung und kumulierten Jahreswerten kommt erst ab einem zumindest vierteljährlichen oder noch kürzeren Berichtszeitraum in Betracht.
KGSt: Kommunale Beteiligungen III, a.a.O., S. 13f.
Vgl. den Überblick bei Knauss, Fritz: Berichterstattung über öffentliche Unternehmen, in: ZögU, Band 12, Heft 1/1989, S. 100–105.
Vgl. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg: 1. Beteiligungsbericht 1986, Bürgerschaftsdrucksache 13/967, Hamburg 1988.
Vgl. auch Dieckmann, Rudolf: Steuerung der öffentlichen Unternehmen, a.a.O., S. 300f.
Jeder Bericht enthält zunächst einen Gesamtüberblick über die unmittelbaren und mittelbaren Beteiligungen. Es folgt für die wichtigen Beteiligungsunternehmen die Angabe von Kapital und Gesellscharter, Unternehmensgegenstand, Kennzahlen aus dem Jahresabschluß, Beschäftigtenzahl sowie die Zusammensetzung der Organe und deren Vergütungen. Es schließt sich eine Übersicht über alle Beteiligungen an, an denen der Bund mindestens 25% des Nennkapitals hält und deren Nennkapital mindestens 100 TDM beträgt. Der Bericht schließt ab mit einem alphabetischen Verzeichnis der Mitglieder der Aufsichtsgremien der aufgeführten Beteiligungsunternehmen (vgl. die jährlich herausgegebenen Berichte des Bundesministers für Finanzen (Hrsg.): Beteiligungen des Bundes, a.a.O., sowie Bubinger, Hans: Unternehmen und Sondervermögen der öffentlichen Hand — Der Beteiligungsbericht des Bundes, Arbeitspapier des Schwerpunktes Finanzwissenschaft/Betriebswirtschaftliche Steuerlehre der Universität Trier, Trier 1989). Die Struktur des Beteiligungsbericht des Landes Berlin lehnt sich an den Beteiligungsbericht des Bundes an (vgl. etwa Senat von Berlin: Siebenter Bericht über Beteiligungen des Landes Berlin an Wirtschaftsunternehmen, Abgeordnetenhaus von Berlin, Drucksache 10/2377, Berlin 1988).
Knauss, Fritz: Berichterstattung über öffentliche Unternehmen, a.a.O., S. 100.
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Schmidberger, J. (1994). Bedeutende Objektbereiche des Verwaltungs-Controlling. In: Controlling für öffentliche Verwaltungen. Schriftenreihe der krp Kostenrechnungs Praxis. Gabler Verlag. https://doi.org/10.1007/978-3-322-89825-8_7
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