Zusammenfassung
Als wichtiges Grundprinzip des Umweltrechts strebt das Integrationsprinzip den Schutz der Umwelt als ungeteiltes Ganzes an, bei dem kein Bereich und keine Handlung isoliert von anderen betrachtet werden dürfen. Wegbereiter dieser gesamthaften Umweltschutzstrategie ist das Gemeinschaftsrecht, das vor allem mit der UVP- und der IVU-Richtlinie das deutsche Umweltrecht maßgebend beeinflusst hat, so auch das Immissionsschutzrecht, das an verschiedenen Stellen integrative Elemente aufweist. Diese werden durch das im Entstehen begriffene Umweltgesetzbuch stärker betont werden.
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Scheidler, A. Integrative Elemente im Immissionsschutzrecht . NuR 30, 764–770 (2008). https://doi.org/10.1007/s10357-008-1567-0
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DOI: https://doi.org/10.1007/s10357-008-1567-0