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Vegaphobie: Ein Hindernis auf dem Weg zur Nachhaltigkeit

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Chancen und Grenzen der Nachhaltigkeitstransformation

Zusammenfassung

Veganer/-innen, noch mehr als Vegetarier/-innen, werden in westlichen Gesellschaften stigmatisiert und diskriminiert. Die Stigmatisierung von Veganer/-innen ist weder sozial nachhaltig noch rational. Die sich daraus ergebende Abwertung pflanzlicher Gerichte erschwert sowohl eine Reduktion des Fleischkonsums, um die Kosten des Gesundheitssystems zu reduzieren, als auch die Einhaltung der in Paris beschlossenen Klimaziele, bedingt durch den hohen ökologischen Fußabdruck tierischer Produkte. Wir präsentieren zuerst Ergebnisse internationaler Forschung bezüglich der Stigmatisierung und Diskriminierung von Veganer/-innen, um uns anschließend der Situation in Österreich zuzuwenden. Wir präsentieren konkrete Beispiele von Diskriminierung und erörtern die kulturellen und gesellschaftlichen Gründe dieses Phänomens. Anschließend diskutieren wir mögliche Lösungen des Problems, einerseits aus juristischer Sicht durch eine rechtliche Anerkennung des Veganismus als Weltanschauung, andererseits aus der Sicht des Diversitätsmangements in Organisationen. Wir unterstreichen dabei die wichtige Vorreiterrolle von Universitäten, welche sich als Institutionen fundiertem Wissen, Unvoreingenommenheit, Schutz vor Diskriminierung und Wahrung demokratischer Chancengleichheit verschrieben haben, einnehmen sollten. Wir beenden das Kapitel mit einem transformativen Gedankenexperiment: Wenn die Hälfte der Bevölkerung vegetarisch oder vegan wäre, dann würde es viel leichter fallen, die Klimaziele zu erreichen, Tierschutz und artgerechte Haltung von Tieren zu gewährleisten und bessere pflanzliche Gerichte für alle zu produzieren.

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Notes

  1. 1.

    Vegephobie, mit „e“ anstelle von „a“, wird verwendet, um eine diskriminierende Haltung gegenüber allen Vegetarier/-innen (seien sie Ovo-Lacto, Ovo, Lacto, oder Vegan) zu bezeichnen (Kellman 2000; siehe auch Brutsch et al. 2013).

  2. 2.

    Aufgrund einer Intervention wurde der Untertitel in der Online-Version mit Folgendem geändert: „Ernst-Dieter Lantermann ortet Parallelen in den Strategien, die Neonazis, extreme Veganer und Fitnessfreaks anwenden, um mit Verunsicherung umzugehen“, wo die vom Psychologen getätigte Unterscheidung zwischen „normalen“ Veganer/-innen und „extremen“ Veganer/-innen Rechnung getragen wird. Eine solche Unterscheidung wird aber selten gemacht, da Veganismus an sich als extrem angesehen und abgestempelt wird, während „Fleischismus“ (oder Karnismus), das heißt die ideologie, wonach das Essen bestimmter Tiere ethisch unbedenklich, immer angemessen und notwendig ist, an sich „normal“ angesehen wird (Joy 2013).

  3. 3.

    Dieses Plädoyer soll nur so verstanden werden, dass wir die Anerkennung der positiven Rolle der Veganer/-innen bei der Reduktion des Fleischkonsums als nachhaltiger und ethischer als die jetzigen Stigmatisierung und den hohen Pro-Kopf-Verbrauch ansehen, und nicht dass wir Fleischkonsum an sich als ethisch vertretbar ansehen. Die Erörterung der ethischen Grenzen und Vertretbarkeit der Tötung von Tieren würde den Rahmen dieses Kapitels überspringen.

  4. 4.

    „Anschauung, nach der der Mensch allen anderen Arten überlegen und daher berechtigt sei, deren Vertreter nach seinem Gutdünken zu behandeln“ (siehe Bibliographisches Institut GmbH 2017).

  5. 5.

    Der Dokumentarfilm Der Prozess vom Filmregisseur Gerald Igor Hauzenberger wurde in der Viennale 2011 mit dem Wiener Filmpreis und dem Mehr WERT-Filmpreis der Erste Bank prämiert.

  6. 6.

    Nur die englische und französische Sprachfassung der EMRK sind rechtsverbindlich („authentic Interpretation“), diese verwenden die Begriffe „belief“ bzw. „conviction“ (Schilling 2004).

  7. 7.

    „Importantly, this right protects a wide range of non-religious beliefs including atheism, agnosticism, veganism and pacifism. For a belief to be protected under this article, it must be serious, concern important aspects of human life or behaviour, be sincerely held, and be worthy of respect in a democratic society“ (Equality and Human Rights Commission 2016).

  8. 8.

    Die Vegane Gesellschaft hat zu diesem Thema das Buch „Vegan im Recht – Österreich Edition“ herausgebracht, welches sich eingehend mit der rechtlichen Einordnung von Veganismus beschäftigt sowie verschiedene Fälle der Diskriminierung von Veganer/-innen praxisnah analysiert (Kudelka et al. 2017).

  9. 9.

    Religiöse Institutionen sind in dieser Anerkennung schon vorangegangen (siehe z. B. die päpstliche Enzyklika Laudato si’; Franziskus 2015).

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Bendl, R., Delmestri, G., Kudelka, P. (2019). Vegaphobie: Ein Hindernis auf dem Weg zur Nachhaltigkeit. In: Luks, F. (eds) Chancen und Grenzen der Nachhaltigkeitstransformation . Springer Gabler, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-658-22438-7_12

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  • DOI: https://doi.org/10.1007/978-3-658-22438-7_12

  • Published:

  • Publisher Name: Springer Gabler, Wiesbaden

  • Print ISBN: 978-3-658-22437-0

  • Online ISBN: 978-3-658-22438-7

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