<em>Candidatus</em> Liberibacter solanacearum – eine neue Gefahr für den Kartoffel- und Tomatenanbau?
Schlagworte:
Bakterium, Psylliden, pflanzengesundheitliche Risikoanalyse, Solanaceen, MöhrenAbstract
Das aus Nordamerika stammende Bakterium Candidatus Liberibacter solanacearum kann Kartoffeln, Tomaten und Paprika massiv schädigen. Auch Schäden an Möhren wurden beobachtet. Es kommt an Solanaceen bislang in Europa nicht vor, wurde jedoch in Finnland, Spanien und Frankreich an Möhren gefunden. Das Bakterium wird durch Bactericera cockerelli (Sulc) und eventuell weitere Psylliden-Arten (Blattsauger, Blattflöhe) auf Kartoffeln übertragen und kann offenbar auch mit Pflanzgut übertragen werden. B. cockerelli kommt in Deutschland bisher nicht vor. Wenn der (infizierte) Vektor eingeschleppt wird, sind Ansiedlung und Ausbreitung des Schadorganismus möglich. Wenn auch andere (bereits in Deutschland/der EU vorkommende) Psylliden als Vektoren dienen können, besteht ein höheres Risiko für die Verbreitung des Bakteriums. Offenbar übertragen auch die in der EU vorkommenden Psylliden Trioza apicalis Förster und B. trigonica Hodkinson das Bakterium, allerdings nur auf Möhren.
Der Schadorganismus ist bisher in den Anhängen der RL 2000/29/EG nicht gelistet, befindet sich aber, gemeinsam mit dem Vektor B. cockerelli, auf der EPPO A 1 Liste. Risikoanalysen des Julius Kühn-Instituts – Bundesforschungsinstitut für Kulturpflanzen (JKI) insbesondere für Deutschland sowie der European and Mediterranean Plant Protection Organization (EPPO) für die EPPO-Region liegen bereits vor.
Aufgrund des hohen Schadpotenzials stellt Ca. L. solanacearum ein erhebliches phytosanitäres Risiko für Deutschland und andere EU-Mitgliedstaaten dar. Insbesondere in Kartoffelanbaugebieten mit besonders günstigen Bedingungen für die Etablierung des Vektors B. cockerelli (Mediterranes Becken) wären hohe Ernteverluste zu erwarten. Die Bekämpfung der Vektoren ist schwierig (Monitoring mit Gelbfangtafeln und massive Anwendung von Insektiziden).
Laut Risikoanalyse besteht Anlass zur Annahme, dass sich das Bakterium in Deutschland oder einem anderen Mitgliedstaat ansiedeln und nicht unerhebliche Schäden verursachen kann, sofern Vektoren mit eingeschleppt werden bzw. vorhanden sind. Es sollten daher Maßnahmen zur Abwehr der Gefahr der Einschleppung von Ca. Liberibacter solanacearum und seiner Vektoren entsprechend § 4a der Pflanzenbeschauverordnung (PBVO) getroffen werden. Auffällige Symptome in Anbau und Produktion sollten beachtet und überprüft werden. Der Verdacht auf Infektionen ist im Labor (Pflanzenschutzdienst oder JKI) zu bestätigen und ggf. an das JKI zu melden. Bei Befall sollten befallene Partien vernichtet und die Vektoren bekämpft werden.
DOI: 10.5073/JfK.2014.05.02, https://doi.org/10.5073/JfK.2014.05.02
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