초록

Der Aufsatz befasst sich mit der vergleichenden Analyse des zweites Instanzgerichts in Deutschland und Frankreich. In Korea bezieht er sich auf eine Forderung der Errichtung des zweites Instanzgerichts in Chunchun, Kangwon-do. In Deutschland sind in den Ländern Amtsgerichte, Landgerichte und Oberlandesgerichte und als Bundesgericht der Bundesgerichtshof errichtet worden. Das Oberlandesgericht (OLG, in Berlin Kammergericht: KG) ist ein Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit. Gerichtsträger ist das Land. Das OLG steht im Gerichtsaufbau zwischen Landgericht und Bundesgerichtshof, in Familien- und Kindschaftssachen zwischen Amtsgericht und Bundesgerichtshof. Bei Strafsachen, die in der Gerichtsbarkeit des Bundes liegen, wird es in Organleihe als „Unteres Bundesgericht“ tätig. Nach der Analyse sind in Deutschland die 24 Oberlandesgerichte, die 15 Oberverwaltungsgerichte, die 18 Landesarbeitsgerichte, und die 14 Landessozialgerichte errichtet worden. Dagegen gibt es in Frankreich die 35 Cour d'appel, die 7 Cour administrative d'appel. Im Gegensatz zu den beiden Fällen in Dutschland und Frankreich gibt es in Korea nur 5 Oberlandesgerichte. Die Situation in Korea führt zu den erheblichen Beschränkungen der rechtlichen Schutz des Bürgers durch das Gericht.

키워드

Errichtung zweites Instanzgerichts, Oberlandesgericht, Oberverwaltungsgericht, Rechtsweggarantie, Volkssouveränität

참고문헌(8)open

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