Abstract
Der Karikaturenstreit hat in Europa eine Diskussion über die Reichweite der Grundrechte im öffentlichen Meinungsaustausch in Gang gesetzt. Dieser Beitrag geht der Frage einer möglichen Strafbarkeit nach.
I. Einleitung
Der Ende letzten Jahres entfachte Karikaturenstreit hat in der arabischen Welt eine Welle der Empörung ausgelöst und in Europa überwiegend ein deutliches Bekenntnis zur Bedeutung von Meinungs-, Presse- und Kunstfreiheit im säkularisierten Rechtsstaat hervorgerufen. Für die einen geht es um die Unantastbarkeit ihres Propheten und der Verunglimpfung ihres Glaubens, für die anderen um den straffrei gestellten Prozess des kritischen Meinungsaustausches und der Wahrnehmung fundamentaler Grundrechte. Einer möglichen Strafbarkeit solcher Karikaturen nach deutschem Recht ist allerdings kaum Aufmerksamkeit gewidmet worden. Insoweit untersucht dieser Beitrag, ob die Voraussetzungen der Strafbarkeit nach § 166 StGB gegeben wären. Dabei bietet die bisherige Rechtsprechung zur Diffamierung des christlichen Glaubens einen Orientierungsmaßstab.
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