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Entwurf EU-Verordnung über elektronische Identifizierung und Vertrauensdienste

EU weite Interoperabilität — Anspruch und Wirklichkeit

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Datenschutz und Datensicherheit - DuD Aims and scope Submit manuscript

Zusammenfssung

Mit dieser Verordnung schlägt die Europäische Kommission neue Vorschriften vor, um grenzüberschreitende und sichere elektronische Transaktionen in Europa zu ermöglichen. Die Verordnung soll dafür sorgen, dass Personen und Unternehmen mit ihren eigenen nationalen elektronischen Identifizierungssystemen (eID-Systemen) öffentliche Dienste in anderen EU-Ländern benutzen können, sofern dort eine elektronische Identifizierung verwendet wird. Außerdem will sie einen Binnenmarkt für die grenzüberschreitende Verwendung elektronischer Signaturen (eSignaturen) und anderer einschlägiger Vertrauensdienste schaffen, indem sie dafür sorgt, dass diese Dienste grenzübergreifend funktionieren (Interoperabilität) und den gleichen Rechtsstatus haben wie herkömmliche papiergestützte Verfahren [1]. Der Beitrag setzt sich mit den inhaltlichen und informationstechnischen Stärken und Schwächen des Entwurfes auseinander und schlägt Verbesserungen vor.

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Literaturhinweise

  1. Pressemitteilung der Europäischen Kommission: Digitale Agenda: Neue Verordnung ermöglicht grenzüberschreitende Verwendung elektronischer Signaturen für eine effektivere elektronische Identifizierung im digitalen Binnenmarkt, vom 4. Juni 2012, http://europa.eu/rapid/press-release_IP-12-558_de.htm?locale=en

  2. Europäische Kommission: Vorschlag für eine Verordnung des europäischen Parlaments und des Rates über die elektronische Identifizierung und Vertrauensdienste für elektronische Transaktionen im Binnenmarkt, COM(2012) 238, 4.6.2012, http://ec.europa.eu/information_society/policy/esignature/docs/regulation/com_2012_238_de.pdf

  3. Europäische Kommission: Vorschlag für eine Verordnung des europäischen Parlaments und des Rates zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr (Datenschutz-Grundverordnung), KOM(2012) 11 endgültig, http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=COM:2012:0011:FIN:DE: PDF

  4. Entschließung der Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder vom 11. Oktober 2006: Sachgemäße Nutzung von Authentisierungs- und Signaturverfahren, http://www.datenschutz.hessen.de/ub20061011.htm

  5. Stellungnahme des Hessischen Datenschutzbeauftragten zum „Vorschlag für eine Verordnung des europäischen Parlaments und des Rates über die elektronische Identifizierung und Vertrauensdienste für elektronische Transaktionen im Binnenmarkt“, COM(2012) 238 final, 17.8.2012, http://www.datenschutz.hessen.de/download.php?download_ID=255&download_now=1

  6. Kurzfassung der Stellungnahme des HDSB vom 17. Aug. 2012 zum „Entwurf EU VO über die elektronische Identifizierung und Vertrauensdienste für elektronische Transaktionen im Binnenmarkt, COM (2012) 238 final“, http://www.datenschutz.hessen.de/download.php?download_ID=256&download_now=1

  7. Quiring-Kock, Gisela: Elektronische Signatur - Risiken und Nebenwirkungen aus der Sicht der Bürgerin, Vortrag beim 1. Informationstag, Elektronische Signatur’, Gemeinsame Veranstaltung von TeleTrusT und VOI, 24.09.2010, http://www.teletrust.de/uploads/media/TeleTrusT-VOI_Infotag_El.Signatur_2_Dr_Quiring_Kock_01.pdf

  8. Gesetzentwurf der Bundesregierung: Entwurf eines Gesetzes zur Förderung der elektronischen Verwaltung sowie zur Änderung weiterer Vorschriften. Artikel 1: Gesetz zur Förderung der elektronischen Verwaltung (E-Government-Gesetz — EGovG), Bundesrat Drucksache 557/12 vom 21.9.2012

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Dr. rer. nat. Gisela Quiring-Kock Referatsleiterin Informatik beim Hessischen Datenschutzbeauftragten.

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Quiring-Kock, G. Entwurf EU-Verordnung über elektronische Identifizierung und Vertrauensdienste. Datenschutz Datensich 37, 20–24 (2013). https://doi.org/10.1007/s11623-013-0006-4

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