Zusammenfassung
Gleichzeitig mit der Vorratsdatenspeicherung will die Bundesregierung die verdeckten Ermittlungsmaßnahmen der Strafprozessordnung novellieren. Das proklamierte Ziel eines verbesserten Grundrechtsschutzes wird konterkariert durch die Ausweitung von Eingriffsmöglichkeiten und nicht ausreichende Schutzmechanismen. Nachzubessern sind insbesondere der Schutz besonderer Vertrauensverhältnisse und des Kernbereichs privater Lebensgestaltung sowie die Benachrichtigungspflichten, die nicht nur für einen effektiven Rechtsschutz der Betroffenen unabdingbar sind.
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Nils Bergemann
Referatsleiter Innere Sicherheit im Unabhängigen Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD)
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Bergemann, N. Verdeckte Ermittlung á la StPO: Ein unzureichender Regelungsversuch. DuD 31, 581–585 (2007). https://doi.org/10.1007/s11623-007-0195-9
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DOI: https://doi.org/10.1007/s11623-007-0195-9