Zusammenfassung
Seit dem 14.01.2003 „geisterte” eine Entscheidung des Regierungspräsidiums Darmstadt durch die Lande, nach der es T-Online generell erlaubt sein sollte, auch in einem sog. Flatrate-Tarif dynamische IP-Adressen und andere Verkehrsdaten aus Gründen der Datensicherung und zu Abrechnungszwecken teilnehmerbezogen zu speichern. Der Blick ins Gesetz offenbart eine andere Bewertung. Auf Klage eines Kunden von T-Online hat das LG Darmstadt diesen Mythos nun just in dem Moment beendet, in dem durch das Europäische Parlament die Zeichen auf eine EUweite Vorratsdatenspeicherung gestellt wurden.
Similar content being viewed by others
Author information
Authors and Affiliations
Rights and permissions
About this article
Cite this article
Köcher, J.K., Kaufmann, N.C. Speicherung von Verkehrsdaten bei Internet-Access-Providern. DuD 30, 360–364 (2006). https://doi.org/10.1007/s11623-006-0107-4
Published:
Issue Date:
DOI: https://doi.org/10.1007/s11623-006-0107-4