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Entsicherte Verhältnisse – (Un)Möglichkeiten fürsorglicher Praxis

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Zusammenfassung

Ausgangspunkt des Beitrags sind Umbrüche in den Erwerbsarbeitsverhältnissen moderner nachfordistischer Gesellschaften, die sich als Ökonomisierung des Sozialen charakterisieren lassen und etwa durch die Entgrenzung von Erwerbsarbeit und Privatem sowie Prozesse der Prekarisierung, das heißt der Entsicherung sozialer Regulierungen zum Ausdruck kommen. Hiermit gehen – so die These – Verlagerungen der Konflikte zwischen Erwerbs- und privater Fürsorgearbeiten einher, die an den geschlechtlichen Arbeitsteilungen und Geschlechterklassifikationen des Fordismus zwar anknüpfen, sie aber nicht einfach wiederholen. Anhand von ausgewählten Fällen einer empirischen Untersuchung im Brandenburger und Berliner Einzelhandel werden drei Problemkonstellationen bzw. praktische Lösungen der Verknüpfung von Erwerbs- und privater Fürsorgearbeit vorgestellt. Es wird diskutiert, inwieweit sich durch – nicht selten erzwungene – Veränderungen in den Lebensführungen auch – prekäre – Potenziale für die Infragestellung bisher selbstverständlicher geschlechtlicher Arbeitsteilungen eröffnen.

Abstract

Starting point of the article are the upheavals of employment relationships in modern, post-Fordist societies. These are characterised by the increasing relevance of efficiency in social lives because of blurring boundaries between paid work and private life or growing processes of precariousness through uncertainties of social regulation. The author argues that these processes are accompanied by shifting conflicts between paid work and private care responsibilities, which are still oriented at the Fordist gendered division of work and gender classification but should not be seen as a simple repetition of those. By presenting three case studies from an empirical research project on the retail trade in Brandenburg and Berlin, specific problems of the reconciliation between paid work and private care as well as ways to solve these are analysed. The article ends with a discussion whether (often forced) changes in life style open some (often precarious) capabilities for questioning the gendered division of labour which has been formerly taken for granted.

Résumé

Cet article a pour point départ les bouleversements du monde du travail dans les sociétés modernes post-fordistes que l’on peut caractériser comme une marchandisation du social et qui se manifestent par exemple par le décloisonnement de l’activité professionnelle et de la sphère privée ainsi que par des processus de précarisation, c’est-à-dire de désécurisation des régulations sociales. Notre thèse est que ces bouleversements s’accompagnent d’un déplacement des conflits entre activité professionnelle et travail d’assistance privé qui renouent certes avec les divisions sexuelles du travail et les classifications des sexes de l’époque fordiste mais n’en sont pas pour autant la simple répétition. A partir d’une sélection de cas tirés d’une étude empirique conduite auprès de commerces de détail dans le Brandebourg et à Berlin, nous présentons trois ensembles de problèmes et de solutions pratiques pour concilier activité professionnelle et travail d’assistance privé. Nous discutons la question de savoir dans quelle mesure des changements – souvent contraints – de la manière de vivre n’offrent pas également des opportunités – précaires – de remise en question des divisions sexuelles du travail qui allaient jusqu’alors de soi.

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Notes

  1. Nach Henry Ford benannt, ist der Fordismus eine Gesellschaftsformation der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts, für die die industrielle Massenproduktion und -konsumtion und eine starke staatliche Steuerung über Sozial- und Wohlfahrtssysteme charakteristisch war. Dass der Rahmen des fordistischen Regulationssystems einerseits ein nationalstaatlich begrenzter und hochgradig vergeschlechtlichter war, hatte sowohl homogenisierende als auch sozial differenzierende Folgen, die zu typischen Kompromissen zwischen unterschiedlichen Interessenlagen sozialer Großgruppen sowie zu Deklassierungen qua Geschlecht und Ausschlüssen qua Ethnizität führten.

  2. Aus geschlechtersoziologischer Perspektive zeigen sich bis heute wirksame Differenzen zwischen den Modernisierungspfaden in der BRD und der DDR. Irene Dölling (2001, 2003) hat daher in ihren modernetheoretischen Arbeiten den Geschlechtervertrag und die Geschlechterarrangements in der DDR als sozialistische Variante der „organisierten Moderne“ herausgearbeitet. Die ambivalenten Wirkungen, die sich aus der abgeflachteren Geschlechterhierarchie infolge der politischen Nivellierung sämtlicher Lebensformen und der anhaltenden, die weibliche Genusgruppe benachteiligenden geschlechtsdifferenzierenden Arbeitsteilung ergaben, bezeichnet sie als widersprüchliche biografische Ressourcen, die ostdeutsche Frauen (und Männer) in den Transformationsprozess des vereinten Deutschlands seit den 1990er Jahren einbringen (Dölling 2005).

  3. Im Folgenden wird die Argumentation auf Gesellschaften mit kapitalistischer Wirtschaftsweise konzentriert, die heute – mit den hier zu diskutierenden Umbrüchen – die gesamtdeutsche Gesellschaft bestimmt. Eine hinreichend komplexe Darstellung des Arbeitsregimes der DDR kann im Rahmen dieses Beitrags nicht geleistet werden (vgl. dazu Völker 2004: 45 ff.). Gleichwohl werden bei der Vorstellung des empirischen Materials die bereits oben benannten Unterschiede zwischen Ost und West insbesondere in den Geschlechterregimen (vgl. dazu ebd. 56 ff.) zu berücksichtigen sein.

  4. Das Geschlechterregime der DDR unterschied sich hiervon graduell durch die tendenziell gleichberechtigte Erwerbsintegration beider Geschlechter, wenngleich auch hier Branchen und Beschäftigungsverhältnisse geschlechtlich segregiert waren (vgl. Trappe/Rosenfeld 2001). Die staatliche patriarchal-paternalistische Fürsorgepolitik und die Unterstützung von reproduktiven Aufgaben milderte die Trennung von Produktion und Reproduktion ab, zugleich blieben hierarchischen Weiblichkeits- und Männlichkeitsbilder intakt. Dies produzierte damit widersprüchliche Anforderungen an Frauen, beispielsweise zwischen Gleichheitsanspruch bezüglich der Erwerbsteilhabe und besonderer weiblicher Verantwortung für den familialen Bereich, und führte zu permanenten Überlastungen (vgl. Dölling 2003, 2005; Völker 2004).

  5. Dies zeigt sich etwa bei Dequalifizierungen und Abspalten von Tätigkeiten. So werden im Einzelhandel gelernte Verkäufer und Verkäuferinnen in ihrer Qualifikation und Gehaltsklasse heruntergestuft und Arbeiten wie das Auffüllen der Regale an sogenannte Auffüllkolonnen delegiert, die diese Aufgaben z. T. in Nacht- und Frühschicht zu Niedrigstlöhnen erledigen. Mit diesen Spaltungen (bis hin zum Outsourcing) von Tätigkeiten geht die mangelnde Anerkennung dieser „Randbelegschaften“ einher, die zugleich den Druck auf die besser gestellte Stammbelegschaft erhöhen. Dörre (2006a, 2006b, 2005) hat dies am Beispiel von Leiharbeitern in der Automobilindustrie untersucht.

  6. Allgemein sind die Geschlechterarrangements nur in der raum-zeitlichen Dimension zu denken. Sie sind Produkt ihrer historischen, institutionell-strukturellen und kulturellen Eingebundenheit; es offenbart sich in ihnen eine spezifische Konfiguration, das heißt eine spezifische Verknüpfung und Artikulationsform von sozialen Ungleichheiten und Verhältnissetzungen. Sie sind zugleich aber auch Handlungsresultate der agierenden Männer und Frauen als Repräsentanten der zweigeschlechtlich organisierten Genusgruppen. Analytisch ist also zwischen der Ebene der relativ verfestigten (aber veränderbaren) Strukturen und Institutionen, mittels derer Männer und Frauen als soziale Gruppen zueinander in Relation gesetzt werden, und den praktizierten Lebens- und Arbeitsweisen zu unterscheiden. Diese Ebene der Praxis bezeichnet das alltägliche Umarbeiten struktureller Rahmenvorgaben durch Arbeitsteilungen, durch praktische Interpretationen dessen, was Männer und Frauen sind, was ihnen zusteht. Hier haben wir es mit binären Deutungs- und Klassifizierungsmustern, mit Konstrukten von Weiblichkeit und Männlichkeit zu tun und mit ihrer praktischen Anwendung, das heißt auch mit den der Praxis inhärenten Unschärfen, Inkonsistenzen und Verschiebungen. Wichtig ist dabei zum einen, dass Geschlechterarrangements durchaus von Ungleichzeitigkeiten und Widersprüchen zwischen den Ebenen der institutionellen Rahmung und den Orientierungen/Konstrukten der Akteure und ihrer Praxis bestimmt sein können – und in der Regel in den sozialen Wandlungsprozessen unterliegenden Gegenwartsgesellschaften auch sind. Zum anderen existiert das Geschlecht nicht als isolierte Dimension sozialer Strukturierung oder Identifizierung, sondern tritt in Verknüpfung mit anderen Dimensionen sozialer Klassifizierung auf. In der aktuellen Geschlechterforschung wird die Herausforderung, das Zusammenwirken dieser unterschiedlichen Dimensionen theoretisch und empirisch herauszuarbeiten, unter dem Begriff der „Intersektionalität“ verhandelt (vgl. Aulenbacher 2007; Knapp 2005). Denn – um das Problem vonseiten der sozialen Akteure zu formulieren – die Erfahrungen, die ein Individuum mit unterschiedlichen Kategorien der Hierarchisierung, des Ein- und Ausschlusses, in unterschiedlichen Identifizierungen macht, artikulieren sich eben in einem Handeln, in einer Praxis – dies haben Irene Dölling und Beate Krais auch „praktische Intersektionalität“ genannt (2007: 22).

  7. Die Daten beziehen sich auf eine Sonderauswertung des SOEP, veröffentlicht im WSI-FrauenDatenReport (2005, Tab. 3.A.25). Berücksichtigt wurden Paare, bei denen die Frauen zwischen 20 und 55 und die Männer unter 60 Jahre alt waren und in einem Haushalt als Paar zusammenlebten. Aufgrund meiner Vergleiche der Daten aus Ost- und Westdeutschland beziehe ich mich ausschließlich auf den Zeitraum 1990 bis 2003, in dem für beide Landesteile Zahlen zur Verfügung stehen.

  8. Dabei ist der relativ hohe Anteil von Paaren, bei denen der Mann nicht erwerbstätig und die Frau Vollzeit oder Teilzeit arbeitet, in Westdeutschland zwischen 1990 und 2003 mit 7,6 % bzw. 7,7 % gleich geblieben; der Anteil der Paare, bei denen der Mann arbeitslos, die Frau Vollzeit oder Teilzeit arbeitet, ist jedoch von 1,7 % auf 3,9 % gestiegen (dies könnte ein Effekt von Vorruhestandsregelungen sein!).

  9. In der Konstellation mit einer Vollzeit oder Teilzeit arbeitenden Frau entfielen von den 14,6 % jeweils auf nicht erwerbstätige und auf arbeitslose Männer (vgl. WSI-FrauenDatenReport 2005, CD-ROM, Tab. 3.A.25).

  10. So haben Paare, bei denen der Mann Vollzeit arbeitet und die Frau erwerbslos ist, in Westdeutschland einen Anteil von lediglich 2,2 % (1990) bzw. 3,3% (2003); in Ostdeutschland sank der Anteil derer, bei denen der Mann vollzeittätig und die Frau arbeitslos ist, 2003 auf dennoch erhebliche 9,5 % der Erwerbsmuster.

  11. Vgl. beispielsweise die sehr unterschiedlichen Perspektiven von Castel 2000; Heitmeyer 2008; Lessenich/Nullmeier 2006.

  12. Die an der Universität Potsdam durchgeführte Studie Lebensführungen und Geschlechterarrangements im Wandel. Aneignungspraktiken gesellschaftlicher Umbrüche am Beispiel von Beschäftigten im (ostdeutschen) Einzelhandel umfasst insgesamt ein Sample von 25 Männern und Frauen. Die im Sommer 2004 und im Winter 2005/2006 befragten Männer und Frauen haben überwiegend eine ostdeutsche Biografie, sie gehören unterschiedlichen Altersgruppen (zwischen 21 bis 60 Jahren) an und leben in sehr unterschiedlichen Familien- und Lebensformen. Es wurden Personen in Vollzeit-, Teilzeit- oder geringfügigen Beschäftigungsverhältnissen befragt. Die betrieblichen und qualifikatorischen Positionen erstrecken sich von der angelernten Aushilfe bis zum Filialleiter bzw. zur Filialleiterrin Mit vier Befragten, so auch der hier vorgestellten Frau Gerster und Frau Zollke, wurden nach eineinhalb Jahren Wiederholungsinterviews geführt.

  13. In den Jahren 2000 bis 2004 ist das Ausmaß der geringfügigen Beschäftigung sukzessive gestiegen, während die Vollzeitverhältnisse gesunken sind und die sozialversicherungspflichtige Teilzeit arbeit Schwankungen unterlag. Im Jahr 2006 waren 2.586.000 Personen im Einzelhandel beschäftigt, davon 1.229.000 (47,6%) in Vollzeit, 647.000 (25 %) in sozialversicherungspflichtiger Teilzeit und 708.000 (27,4 %) in ausschließlich geringfügiger Beschäftigung. Der Anteil der Nichtvollzeitverhältnisse überwiegt also mit 52,4 % bei einem Gesamtanteil der Frauen in der Branche (inklusive der Inhaberinnen und Selbständigen) von 68,4 % 2004 (vgl. Warich 2007).

  14. Die Namen aller Interviewten sind frei erfunden. Zitate aus den Interviewtranskripten sind minimal redaktionell bearbeitet.

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Völker, S. Entsicherte Verhältnisse – (Un)Möglichkeiten fürsorglicher Praxis. BJfS 18, 282–306 (2008). https://doi.org/10.1007/s11609-008-0019-2

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