Der weltweite Transport von Patienten auf dem Luftweg (Abb. 1) geschieht meist im Rahmen eines Versicherungsverhältnisses, bei dem der Patient über einen Reiseversicherungsschutz verfügt. Aber auch Selbstzahler lassen sich im Erkrankungsfall mit einem Ambulanz- oder Linienflugzeug in die Heimat transportieren. Dabei darf der Patient hohe Ansprü,che an die Qualifikation des notfallmedizinisch ausgebildeten Arztes haben, der die Begleitung dieses Krankentransportfluges übernimmt. Diese Anforderungen an den Arzt, die den Standards bei stationärer Behandlung entsprechen sollten, werden in dem folgenden Beitrag erläutert. Ebenso werden die rechtlichen Probleme dargestellt, die sich aus dem Zusammenspiel von Vertragsrecht, deutschem und ausländischem Recht ergeben. So gilt zwar fü außervertragliche und insbesondere deliktische Ansprüche grundsätzlich das Tatortprinzip, unter Umständen besitzt der Patient jedoch ein Wahlrecht zugunsten des für ihn günstigeren Rechts.
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Linden, M. Weltweiter Krankenrücktransport auf dem Luftweg . Notfall & Rettungsmedizin 3, 171–178 (2000). https://doi.org/10.1007/s100490050223
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DOI: https://doi.org/10.1007/s100490050223