Zusammenfassung
Die Hörgeräteversorgung im Kindesalter stellt eine Herausforderung für alle Fachdisziplinen dar. Nach den Qualitätsvereinbarungen ist eine vergleichende Anpassung und Erprobung vor der Verordnung zwingend erforderlich. Auch die regelmäßigen Überprüfungen der Hörgeräteeinstellungen mittels In-situ- oder RECD(„real ear to coupler difference“)-Messung und Einstellungsoptimierung sind als Standard in der Kinderversorgung anzustreben. HNO-Ärzte, Phoniater und Pädaudiologen, Pädakustiker (Kinderhörgeräteakustiker), Schwerhörigen- und Sonderpädagogen sollten dabei interdisziplinär zusammenarbeiten.
Abstract
Achieving high-quality hearing aid fitting in children is an interdisciplinary task and a challenge for all involved specialist disciplines. According to quality agreements (standards), comparative hearing aid fitting is mandatory prior to prescription. Furthermore, RECD measurements and, in older children, in-situ measurements should be applied on a regular basis for finetuning and adjustment of the hearing aid fitting. ENT physicians, phoniatricians and pediatric audiologists, pediatric acousticians, teachers of the hearing impaired, and special educational needs teachers should work together in an interdisciplinary approach.
Literatur
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Interessenkonflikt
A. K. Läßig, L. Kettern, S. Kugelstadt und A. Bohnert geben an, dass kein Interessenkonflikt besteht.
Dieser Beitrag beinhaltet keine von den Autoren durchgeführten Studien an Menschen oder Tieren.
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Redaktion
M. Canis, München
T. Hoffmann, Ulm
J. Löhler, Bad Bramstedt
P. Mir-Salim, Berlin
S. Strieth, Mainz
CME-Fragebogen
CME-Fragebogen
Die Versorgung kindlicher Schwerhörigkeiten mit Hörgeräten ...
hat das Ziel, eine Behinderung möglichst auszugleichen.
darf durch jeden Arzt durchgeführt werden.
darf erst nach Meldung an das DZH (Deutsches Zentralregister für Kindliche Hörstörungen) erfolgen.
muss nach § 19 der Hilfsmittel-Richtlinie für Hörhilfen durch die Eltern gezahlt werden.
erfordert keine fachlichen oder organisatorischen Voraussetzungen.
Die Qualitätssicherungsvereinbarungen nach § 135 Abs. 2 SGB V der kassenärztlichen Bundesvereinigung ...
ermöglicht eine Hörgeräteversorgung bei Kindern unabhängig von der Hilfsmittel-Richtlinie.
verzichtet auf eine elektronische Dokumentationspflicht.
verlangt keinen Fortbildungsnachweis im Rahmen des Genehmigungsverfahrens.
regelt die fachlichen und organisatorischen Voraussetzungen, die ein Facharzt für die Hörgeräteversorgung von Säuglingen, Kleinkindern und Kindern bis zum 12. Lebensjahr erbringen muss.
fordert nicht die Datenübermittlung zur Hörgeräteverordnung und -abnahme, sowie zur Hörgerätetechnik.
Die Otoplastik ...
wird zur Halterung, Klangbeeinflussung und Schallführung benötigt.
darf in der Kinderversorgung einmal jährlich vom HNO-Arzt verordnet werden.
wird vom Arzt entsprechend der Ohrmuschelform angepasst.
kann bei Allergien nicht beschichtet werden.
wird bei Kindern aus hartem Material angefertigt.
Für die Hörgeräteverifikation im Kindesalter ...
nutzt man die gleichen Anpassformeln wie bei Erwachsenen.
sollte eine RECD(„real ear to coupler difference“)-Messung erfolgen.
ist nur die In-situ-Messung akzeptabel und immer durchzuführen.
spielt die Gehörgangsgröße keine Rolle.
spielt die Mitarbeit des Kindes keine Rolle.
Welche Aussage zur Hörgeräteversorgung bei Kindern trifft zu?
Jede geringgradige Schwerhörigkeit muss im Kindesalter mit Hörgeräten versorgt werden.
Psychogene Schwerhörigkeiten sollten mit Hörgeräten versorgt werden.
In der Kinderanpassung verwendet man das DSL („desired sensation level“) v.5 und NAL („National Acoustic Laboratories“)-NL2-Verfahren.
Nach Verordnung ist die Hörgeräteüberprüfung bei Kindern alle 18 Monate indiziert.
Knochenleitungshörgeräte werden erst nach dem 12. Lebensmonat angepasst.
Welche Aussage ist falsch? Bei der Hörgeräteversorgung von Kindern ...
sollten die Eltern die Diagnose der kindlichen Schwerhörigkeit akzeptieren und die Notwendigkeit der Hörgeräteversorgung begreifen.
ist die aktive Mitarbeit der Eltern für den Erfolg der Hörgeräteversorgung wichtig.
sollten Eltern beraten und in der Handhabung der Hörgeräte geschult werden.
ist die Überprüfung und Reinigung der Hörgeräte durch die Eltern einmal im Monat völlig ausreichend.
ist die Einbindung von Frühförderstellen und hörgeschädigten Pädagogen unterstützend sinnvoll.
Ein 10 Wochen alter Junge schwerhöriger Eltern ist im Neugeborenen-Hörscreening mittels TEOAE (transitorisch evozierte otoakustische Emissionen) beidseits aufgefallen. Welche der folgenden Maßnahmen veranlassen Sie als erstes?
Humangenetische Vorstellung zur Abklärung der Schwerhörigkeit
Hörgeräteerstanpassung über den Akustiker vor Ort
Ohrmikroskopie, Tympanometrie und erneute TEOAE-Messung
Einleitung der Schwerhörigenfrühförderung
Radiologische Diagnostik mittels Computertomographie (CT) des Felsenbeins in Narkose
Welches Ziel gilt für die Hörgeräteversorgung im Kindesalter nicht?
Weitgehender Ausgleich des Hördefizites
Erreichen eines möglichst guten Sprachverstehens – auch im Störgeräusch
Ermöglichen von besten Entwicklungschancen des Kindes
Verhindern einer Deprivation des Kindes
Verhindern einer Stigmatisierung des Kindes
Welche der folgenden Hörgeräteeigenschaften ist für Kinder nicht relevant?
Möglichkeit zur „Im Ohr“(IO)-Versorgung
Verfügbarkeit eines Audioeingangs
Ausreichende technische Verstärkungsreserve
Zubehör wie z. B. eine Batteriefachsicherung
Rückkopplungsfeste, verzerrungsarme Hörgeräte
Was gilt für die Verordnung einer drahtlosen Übertragungsanlage nicht?
Sie wird in der Regel über einen Audioschuh an das Hörgerät angekoppelt.
Sie benötigt ein Hörgerät mit Audioausgang oder ein Zusatzgerät über Bluetooth.
Eine drahtlose Übertragungsanlage darf im Kindergartenalter nicht verordnet werden.
Sie kann auch bei Normalhörigen mit einer gesicherten AVWS (auditorische Verarbeitungs- und Wahrnehmungsstörung) mit pathologischem Hören im Störgeräusch verordnet werden.
Sie sollte vor Verordnung im Kindergarten bzw. in der Schule erprobt werden.
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Läßig, A.K., Kettern, L., Kugelstadt, S. et al. Hörgeräteversorgung im Kindesalter. HNO 66, 783–796 (2018). https://doi.org/10.1007/s00106-018-0558-6
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DOI: https://doi.org/10.1007/s00106-018-0558-6