Im Gefolge traten sichere Todeszeichen auf, die als irreversibler Stillstand aller Lebensvorgänge angesehen wurden und es rechtfertigten, den Leichnam nach den einschlägigen Vorschriften der Bestattungsgesetze der Länder zur Bestattung freizugeben. Es muß mindestens eines der drei sicheren Todeszeichen (Totenflecke, Totenstarre, Fäulnis) vorliegen. Diese sicheren Todeszeichen treten erst nach dem Tod ein und erlauben eine späte nachträgliche Todeszeitbestimmung. Das Auftreten der sicheren Todeszeichen ist abhängig vom Endzustand des Patienten und insbesondere von der Temperatur der Umwelt. So erfolgt im Orient aufgrund der rasch zunehmenden Fäulniserscheinungen die Bestattung sehr bald nach Eintreten des Todes.
Die Entwicklung moderner Therapieverfahren der Intensivmedizin, die es heute ermöglichen, Kreislauf und Atmung auch über längere Zeit zu ersetzen und die Erfordernisse der Transplantationschirurgie, d.h. Gewebe bzw. Organe von einem Menschen auf den anderen zu übertragen, ließen es geboten erscheinen, die Todeszeitpunktbestimmung so früh wie möglich nachträglich vorzunehmen.
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Beck, O. Was nun? Gedanken zu Aspekten des neuen Transplantationsgesetzes vom 1.11.1997. Anaesthesist 46, 988–991 (1997). https://doi.org/10.1007/s001010050498
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