Zusammenfassung:
Der BNN-Orientierungswert für chemisch-synthetische Pflanzenschutz-, Schädlingsbekämpfungs- und Vorratsschutzmittel des Bundesverbandes Naturkost Naturwaren (BNN) Herstellung und Handel e.V. ist ein praxisnahes und effektives Instrument zur Bewertung von Rückstandsbefunden bei Bioprodukten. Der BNN-Orientierungswert ist kein Grenzwert. Eine solch starre Interpretation würde den vielfältigen Gründen für Pestizidnachweise nicht gerecht und würde auch nicht zu einer systematischen Qualitätsverbesserung führen. Hingegen ermöglicht es eine Recherche im Einzelfall, in Abhängigkeit von der Rückstandsursache eine entsprechende Vermeidungsstrategie zu entwickeln. So kann eine kontinuierliche Verbesserung in der Qualitätssicherung von Anbau, Lagerung, Transport und Verarbeitung erreicht werden. Statt einen Generalverdacht aussprechen zu müssen, kann man tatsächlich zweifelhafte Lieferanten identifizieren.
Die Wirksamkeit dieses Konzepts konnte in den vergangenen vier Jahren im BNN-Monitoring für Obst und Gemüse im Naturkosthandel an vielfältigen Beispielen belegt werden. Durch die Zusammenarbeit mit den Öko-Kontrollstellen wird zudem eine bessere Vernetzung von Qualitätssicherung und Kontrolle entwickelt.
In einer Auswertung zu Pestizidnachweisen bei Bioprodukten ist es sinnvoll, zwischen Befunden unterhalb und oberhalb des BNN-Orientierungswerts zu differenzieren, da es sich bei Spuren unterhalb von 0,01 mg/kg in der überwiegenden Mehrzahl der Fälle um unvermeidbare Kontaminationen handelt, während oberhalb des BNN-Orientierungswerts eine Rückstandsursache in der Regel gefunden und abgestellt werden kann. Ebenso begründet ist es, anorganisches Gesamtbromid unterhalb von 5 mg/kg und im Ökolandbau zugelassene Pflanzenschutzmittel gesondert auszuweisen, da beide Befunde nicht auf einen Fehler bei Erzeugung oder Verarbeitung von Bioprodukten hinweisen.
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Eingegangen: 5. September 2007
Es wird in diesem Artikel der Begriff „Rückstand“ verwendet, da er für den hier dargestellten Sachverhalt gebräuchlich ist. Wir weisen jedoch ausdrücklich darauf hin, dass „Rückstände“ streng genommen die Anwendung eines Stoffes voraussetzen, was bei Bio-Lebensmitteln gerade nicht der Fall ist. Hier beruhen Rückstände in der Regel auf zufälligen oder technisch unvermeidbaren Kontaminationen aus Einträgen konventioneller Landwirtschaft oder auf ubiquitären Belastungen der Umwelt. Ausnahmen sind Rückstände von im Öko-Landbau zugelassenen Stoffen oder Rückstände von in betrügerischer Absicht angewandten Stoffen, die im Ökolandbau nicht erlaubt sind.
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Arp, K., Röder, E. BNN-Orientierungswert für chemisch-synthetische Pflanzenschutz-, Schädlingsbekämpfungs- und Vorratsschutzmittel – ein Plädoyer für eine differenzierte Bewertung von Pestizidrückständen bei Bioprodukten. J. Verbr. Lebensm. 2, 368–373 (2007). https://doi.org/10.1007/s00003-007-0251-2
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