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Alles zusammengenommen darf die Einführung derLandsteiner-schen Reaktion in die gerichtsÄrztliche Praxis als ein Fortschritt bezeichnet werden. Das gilt sowohl für die Blutfleckuntersuchung wie für die Abstammungprobe. Der Anwendung vor Gericht haben sich in nunmehr 3 jÄhriger Erfahrung Schwierigkeiten im allgemeinen nicht entgegengestellt. Praktische Erfolge sind genau in den Grenzen der theoretischen Voraussage erzielt worden. EnttÄuscht sein kann nur, wer übertriebenes erwartet hat. Eineallgemeine Lösung des Problems der Bestimmung der Vaterschaft war von derLandsteinerschen. Reaktion nicht:zu erhoffen. Die Bedeutung der Blutuntersuchung für die Lösung dieses uralten Problems liegt aber nicht nur in dem, was bis jetzt erreicht wurde. Ebenso wichtig scheint es mir, da\ die bisherigen Erfolge zu einersystematischen Heranziehunganderer erblicher Merkmale anregen. Hier Richtung und Ansporn zu geben, ist eine dankbare Aufgabe der Blutgruppenforschung.
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Schiff, F. Die Blutgruppen und ihre Anwendung vor Gericht. Dtsch. Z. ges. gerichtl. Med. 9, 369–401 (1927). https://doi.org/10.1007/BF01871484
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