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Der Hirndruck und seine gerichtlich-medizinische Bedeutung

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Deutsche Zeitschrift für die gesamte gerichtliche Medizin Aims and scope Submit manuscript

Schluβ

Unsere Ausführungen bezwecken die Lehre vom Hirndruck, die im Schrifttum noch verhältnismäßig geringe Beachtung gefunden hat, soweit sie nicht im Zusammenhang mit Hirntumoren studiert wurde, durch Eigenbeobachtungen zu ergänzen, die aus dem engeren Fachgebiete der forensischen Thanatologie entnommen sind. Durch das wesentlich anders gelagerte Material, das dem gerichtlichen Mediziner zur Verfügung steht, sind auch Einzelheiten, die bisher vielleicht weniger berücksichtigt wurden, ausführlicher besprochen worden, was ich für um so notwendiger halte, als gerade unser Schrifttum sich noch wenig mit den Hirndruckproblemen auseinandergesetzt hat. Allerdings bin ich mir bewußt, und darauf wurde ja des öfteren an den entsprechenden Stellen hingewiesen, daß die Hirndrucklehre noch zahlreicher weiterer Einzelbeobachtungen bedarf, um einige bisher noch unklare Probleme zu lösen.

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Das diesen 3 Fällen Gemeinsame ist, daß in keinem dieser Fälle der Grund zur Verzweiflung am weiteren Leben vorlag, also ein Mißverhältnis zwischen Ursache und psychischer Reaktion bestand und weiter, daß in allen diesen Fällen Zeichen eines chronischen Hirndruckes gefunden wurden. Es ist naheliegend, bei Trägern eines labilen Gehirnes auch an psychische Labilität zu denken.

Aussprache zum Vortrag Neugebauer: HerrNippe-Königsberg i. Pr. macht geltend, daß die fleckförmigen Erbleichungsherde der Hirnrinde und der Stammganglien für die Frage der Hirnschwellung noch nicht genügend geklärt erscheinen. Sie sollten stets genau histologisch untersucht werden.

HerrPrüsener-Berlin berichtet über Beobachtungen von mehreren plötzlichen Todesfällen, bei denen sich nur eine starke Hirnquellung fand und wo dem Tode meist stärkerer Alkoholgenuß vorausgegangen war. Die histologische Untersuchung ergab Gehirnveränderungen, die für eine alte durchgemachte Encephalitis sprachen.

HerrNeugebauer betont in seinemSchluβwort, daß es für die Heeresmedizin wichtig sei, bei akuter Hirnschwellung stets an die Möglichkeit einer epidemischen Meningitis zu denken, um die ersten Fälle dieser Infektionskrankheit zu erfassen.

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Neugebauer, W. Der Hirndruck und seine gerichtlich-medizinische Bedeutung. Dtsch. Z. ges. gerichtl. Med. 29, 272–309 (1938). https://doi.org/10.1007/BF01748863

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