Zusammenfassung
Wenn ich nun die Ergebnisse der Versuche au weissen Ratten kurz zusammenfassen, so möchte ich zunÄchst hervorheben, dass aus der Bedeutungslosigkeit eines zwangsmÄssigen Vortrainings für die Abkürzung des darauffolgenden Lernvorganges folgt, dass eine neue Gewohnheit nicht ausschliesslich infolge der öftermaligen Wiederholung einer Handlung entsteht, sondern obendrein dazu eine aktive, durch ein vitales Interesse bewirkte Anteilnahme des Tieres unentbehrlich ist.
Die Versuche, die die Bedeutung des Hungers für das richtige Durchlaufen des Labyrinthes zu bewerten bezweckten, zeigten, dass eine Einwirkung des gewohnten Komplexes der Äusseren Reize bei den Ratten nicht genügt, um die für die Ausführung einer erlernten Handlung nötige Erregung herbeizuführen. Es müssen obendrein innere Impulse, die durch bestimmte, auch früher beim Lernvorgang wirkende Faktoren bewirkt werden, sich geltend machen, um den für die richtige Ausführung der erlernten Handlung nötigen Erregungszustand zu erzeugen.
Dieser Erregungszustand kann, je nach UmstÄnden, variable IntensitÄtsgrade erreichen. Die Erregung schreitet hiermit von einem geringen (minimalem) wahrscheinlich über einen mittelgrossen bis stÄrksten (optimalen) Grad, so dass die erlernte Handlung je nach dem Erregungsgrad stets vollkommener ausgeführt werden kann.
Die weitere Untersuchung führte zur Frage, ob die Erregung, die für die richtige Ausführung einer fest erlernten Handlung nötig ist, spezifisch ist, oder ob jede hinreichende Erregung die richtige Ausführung dieser Handlung herbeiführen kann.
Die Ergebnisse der Versuche, die für die Entscheidung dieser Frage ausgeführt wurden, lassen die Unentbehrlichkeit einer spezifischen Erregung für die richtige Ausfühnung einer erlernten Handlung vermuten.
Indessen haben die letzteren Ergebnisse keinen definitiven Wert für die Entscheidung der Frage nach der spezifischen Erregung.
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Szymanski, J.S. Abhandlungen zum Aufbau der Lehre von den Handlungen der Tiere. Pflüger, Arch. 170, 1–244 (1918). https://doi.org/10.1007/BF01677184
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