Zusammenfassung
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1.
Bei Schießversuchen mit einer automatischen Repetierpistole konnten an der Schußhand bereits nach einem Schuß Pulverrückstände in Form kleiner Kohleteilchen festgestellt werden. Bei zwei oder mehr Schüssen waren stets deutliche Beschmauchungen an Daumen und Zeigefinger vorhanden, die sich zur chemischen Nachweismethodik heranziehen ließen.
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2.
Die analytische Bestimmung von Blei aus dem Schmauch an der Schußhand ließ sich nicht für den Nachweis ob ein oder mehrere Schüsse abgegeben wurden, verwerten, da Blei zu ubiquitär ist und der Blindwert an Blei einer Hand, die nicht geschossen hat, sehr verschieden hoch ausfällt. Die Bestimmung von Nitrokörpern aus dem Pulver durch den empfindlichen NO2-Nachweis nachLunge erwies sich gleichfalls als nicht reproduzierbar.
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3.
Der Nachweis des Antimon auf der Schußhand, vom Zündsatz herrührend, mit Hilfe der Farbkomplexbildung mit dem Reagens Triphenylmethylarsoniumjodid ist geeignet zum Nachweis mit welcher Hand geschossen wurde, unter der Voraussetzung allerdings, daß mindestens zwei Male geschossen wurde. Wir fanden mit dieser Reaktion nach zwei Schüssen aus einer automatischen Pistole in der Lösung der danach abgespülten Schußhand noch 8μg Antimon. Blindwerte fielen, im Gegensatz zur Bestimmung von Blei, stets negativ aus.
Literatur
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Burger, E. Untersuchungen zum Nachweis von Pulverrückständen an der Schußhand. Dtsch. Z. ges. gerichtl. Med. 53, 108–112 (1963). https://doi.org/10.1007/BF00573375
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DOI: https://doi.org/10.1007/BF00573375